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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Formelle Angelegenheiten | ||||||||||
Ö 2 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||
Ö 3 | Sozialer Wohnungsbau auf dem Grundstück "Dehnenweg 21/23", Ortschaft Hohenhameln; a) Vorstellung des Ergebnisses der Wohnungsmarktuntersuchung durch das Pestel Institut b) Vorstellung des Bauvorhabens durch die kwg Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim mbH | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.12.2022 | 2022/737 | |||||||||
Ö 5 | Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung | 2023/034 | |||||||||
Ö 7 | Städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum | 2023/036 | |||||||||
Ö 8 | Städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum | 2023/026 | |||||||||
Ö 9 | Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum; Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung | 2023/035 | |||||||||
Ö 10 | Baugebiet "Feldstraße", Ortschaft Stedum-Bekum 1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten 2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Bauplätze 3. Vergabeverfahren für die Bauplätze | 2023/006 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Feldstraße“, Ortschaft Stedum-Bekum, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 61,09 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. 2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräus- sert. 3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung. 4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben. 5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertrags- abschluss aufzunehmen.
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GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum DATUM: Di, 14.03.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) | |||||||||||
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 20.03.2023 TOP: Ö 10 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräussert. 3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung. 4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben. 5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
7 0 0 |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 23.03.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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Ö 11 | Unterhaltung gemeindeeigener Straßen im DSK-Verfahren | 2023/023 | |||||||||
Ö 12 | Barrierefreier Umbau der zentralen Bushaltestelle Mehrum | 2023/029 | |||||||||
Ö 13 | Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Schaffung weiterer E-Ladestationen | 2023/012-01 | |||||||||
Ö 14 | Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Regionales Wassermengenmanagement unterstützen | 2023/017-01 | |||||||||
Ö 15 | Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion: a) Aufhebung des Teilbeschlusses zum Antrag 2020/092 von Herrn Habermann zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen, hier Punkt 2. Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen. b) Die Verlegung einer Beregnungsleitung über gemeindeeigene Flächen wird Herrn Habermann nicht gestattet. | 2023/022-01 | |||||||||
Ö 16 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||