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Vorlage - 2023/036  

Betreff: Städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG plant die Errichtung und den Betrieb eines aus insgesamt fünf Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windparks in den Gemarkungen Bierbergen und Stedum.

Die Gemeinde Hohenhameln stellt in diesem Zusammenhang den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“ auf, der u.a. die Art und Lage notwendiger Ausgleichsmaßnahmen, die sich aufgrund der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben, regelt.
 

Im Zusammenhang mit der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts wurde im Rahmen der Aufstellung der umweltrelevanten Belange und der damit verbundenen Eingriffs- und Ausgleichskonzeption ein Kompensationskonzept erarbeitet.

Konkret soll mit dem berechneten Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild ein Abschnitt der seit langer Zeit geplanten Landschaftsgestaltungsmaßnahme im Flurbereich „Der große Beek“, Gemarkung Soßmar, umgesetzt werden mit der Zielsetzung, Naturschutz, Hochwasserschutz und Naherholung zu verbinden.

Der beigefügte städtebauliche Vertrag sollte abgeschlossen werden, damit die Kostenübernahme für die Kompensationsmaßnahmen durch den Betreiber geregelt ist.

Die Untere Naturschutzbehörde des LK Peine hat dem Vertrag zugestimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Die Gemeinde Hohenhameln schließt den beigefügten städtebaulichen Vertrag über die Kostenübernahme für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, mit der Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co.KG.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:


-Einzahlung in Höhe von 400.000 € für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen

-Einzahlung in Höhe von 100.000 € als einmaliger Ablösebetrag für die Erhaltung und Pflege der Kompensationsmaßnahmen

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag Kostenübernahme Große Beek (287 KB)