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Vorlage - 2023/006  

Betreff: Baugebiet "Feldstraße", Ortschaft Stedum-Bekum
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Bauplätze
3. Vergabeverfahren für die Bauplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-107
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Bankes, Dörthe
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
14.03.2023 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Vermarktung von 18 Baugrundstücken im Baugebiet „Feldstraße“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet (Anlage 1). Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Feldstraße“ abgelöst werden. Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 3 % pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Arbeiten gerechnet.

Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 61,09 €/m² (Anlage 2)

Für die Bauplätze sollten 115,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden.

Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekommunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss für die Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen.

Die Baugrundstücke werden den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind („Windhundprinzip“) mit folgenden Einschränkungen:

Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben.

Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen.

Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken.

Das Vergabeverfahren ist juristisch geprüft und zulässig.

Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke bebaut werden und nicht der Grundstücksspekulation dienen, ist eine Bauverpflichtung mit den Erwerbern zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf Lieferengpässen und hohen Baumaterialpreisen ist abweichend von vorherigen Baugebieten jetzt erst innerhalb von 5 Jahren ein bezugsfertiges Wohngebäude zu erstellen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Feldstraße“, Ortschaft Stedum-Bekum, werden

    nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 61,09 €/m²  

   Grundstücksfläche abgelöst.

2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräus-

    sert.

3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem

    Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung.

4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben.

5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertrags-

    abschluss aufzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

Freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja, siehe unten

 

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Einzahlungen aus der Veräußerung der Baugrundstücke

Einzahlungen aus der Veräußerung einer Fläche für das Regenrückhaltebecken an den Wasserverband Peine

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsentwurf (Anlage 1) (1197 KB)      
Anlage 2 2 Ablöseberechnung Erschl.-Kosten (Anlage 2) (191 KB)