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Vorlage - 2021/065  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-96
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.10.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsrat Bierbergen Anhörung
11.10.2021 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
11.10.2021 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 09.10.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, gefasst. Der Bebauungsplan gibt der Gemeinde die Möglichkeit über die Windenergienutzung unter Achtung der Ziele der Raumordnung zu entscheiden. So sollen u.a. die Größe der Grundflächen und ein Höchstmaß für die Nabenhöhe der Windenergieanlagen mit 149 m über der gewachsenen Geländeoberfläche festgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan Art und Lage notwendiger Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der örtlichen Gegebenheiten regeln.

Ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten durch den Begünstigten wurde abgeschlossen.

Es sollte mit dem Vorhabenträger ein weiterer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild. Das Ersatzgeld beträgt nach derzeitiger Berechnung 398.357,42 €. Der zu zahlende Betrag ist zweckgebunden für Aufwertungsmaßnahmen in Natur und Landschaft zu verwenden. Damit könnte ein Abschnitt der Landschaftsgestaltungsmaßnahme „Der große Beek“ in der Gemarkung Soßmar umgesetzt werden, wenn sich ein Ankauf der Flächen realisieren lässt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 15.06.2021 bis 14.07.2021 erfolgt. Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 11.06.2021. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

Ebenfalls beigefügt sind ein Planentwurf und die Begründung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen: siehe unten

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages hat der Vorhabenträger ein Ersatzgeld für den Eingriff in das Landschaftsbild an die Gemeinde zu zahlen. Das Ersatzgeld beträgt nach derzeitiger Berechnung 398.357,42 €. Der zu zahlende Betrag ist zweckgebunden für Aufwertungsmaßnahmen in Natur und Landschaft zu verwenden. Damit könnte ein Abschnitt der Landschaftsgestaltungsmaßnahme „Der große Beek“ in der Gemarkung Soßmar umgesetzt werden, wenn sich ein Ankauf der Flächen realisieren lässt. Die Kosten, die nicht durch den Ersatzgeldbetrag gedeckt sind, müssten von der Gemeinde übernommen werden. Ggf. können Drittmittel zur anteiligen Deckung der Gemeindekosten eingeworben werden (z. B. vom LK Peine).

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _Tab_4-1_WEA-Kirchbergsfeld (716 KB)      
Anlage 2 2 WEA-Kirchbergsfeld_3-2_4-2_farbe B-Plan (502 KB)      
Anlage 3 3 WEA-Kirchbergsfeld_3-2_4-2_farbe PLZ-1 (239 KB)      
Anlage 4 4 WEA-Kirchbergsfeld_3-2_4-2_farbe PLZ-2 (259 KB)      
Anlage 5 5 WEA-Kirchbergsfeld_3-2_4-2_TF (233 KB)      
Anlage 6 6 WEA Kirchbergsfeld_3-2_4-2_Begr (6576 KB)