Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2021/062
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Der "DigitalPakt Schule" in Niedersachsen hat zum Ziel, die Chancengleichheit auf eine digitale Bildung im ganzen Land zu fördern.
In einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind die förderfähigen Maßnahmen weitestgehend festgelegt. Beim "DigitalPakt Schule" handelt es sich in erster Linie um ein Infrastruktur-Förderprogramm, durch das Maßnahmen für die Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen und die Vernetzung von Schulen unterstützt werden sollen.
Aus Finanzmitteln des Bundes und des Landes stehen in Niedersachsen rund 522 Mio. € den Schulträgern zur Verfügung.
Während der Laufzeit des "DigitalPaktes Schule" wird den Schulträgern ein festes Budget zugewiesen. Dieses umfasst einen Schulsockelbetrag in Höhe von 30.000,00 € sowie einen schülerzahlabhängigen "Pro-Kopf-Betrag". Für die Grundschule Hohenhameln/Clauen beläuft sich dieser Betrag auf 91.473,00 €.
Förderfähig sind Maßnahmen an Schulen, für die ein schuleigener Medienentwicklungsplan vorliegt, der Aussagen zu beantragten Fördergegenständen enthält:
a) zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung,
b) zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie
c) zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.
Der Förderantrag im Rahmen des Digitalpaktes ist bis spätestens 16.05.2023 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Osnabrück zu stellen. Auszahlungen der Zuwendungen sind bis 31.12.2024 zulässig. Eine Abrechnung der Maßnahmen hat bis zum 31.12.2025 zu erfolgen.
Damit an beiden Grundschulstandorten der digitale Weg beschritten werden kann, war und ist es zwingend erforderlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die entsprechende Hard- und Software sowohl den Lehrkräften als auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Hierbei sind schnelles Internet, ein vernünftiges internes Netzwerk, leistungsfähige Endgeräte und entsprechende Administrations-/Anwendungssoftware die Basisinfrastruktur für die Digitalisierung.
Die IT-Technik beider Grundschulstandorte ist mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von über sechs Jahren zu hoch. Unterschiedliche Firm- und Softwarestände an den Standorten Clauen und Hohenhameln machen die Administration schwierig. Zudem können die EDV-Räume nicht genutzt werden, da kein Internetfilter im Einsatz ist.
WLAN existiert zwar, ist aber nicht für den pädagogischen Einsatz geeignet und erfüllt keinerlei Qualitätsansprüche an Sicherheit und Funktionalität.
Daher sollte der "DigitalPakt" als Chance und Auftrag zugleich gesehen werden, an beiden Grundschulstandorten eine funktionsfähige IT-Infrastruktur aufzubauen, die über entsprechende technische Voraussetzungen verfügt, beide Grundschulstandorte miteinander zu vernetzen und damit allen Akteuren den größtmöglichen Nutzen zu bieten.
Um dieses umfangreiche Projekt jedoch zu realisieren und zukünftig den Support zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, auch eine kontinuierliche Begleitung im Digitalisierungsprozess sicherzustellen.
Aktueller Sachstand:
- Die Infrastrukturverkabelung beider Standorte ist seit kurzem abgeschlossen.
- Die WLAN-Infrastruktur wird gerade aufgebaut.
- Im Rahmen der Corona-bedingten Sofortausstattungsrichtlinie sind zwischenzeitlich Fördermittel in Höhe von 10.142,89 € abgerufen, die zur Beschaffung von Lehrer-endgeräten verwendet wurden, die der Unterrichtsvorbereitung dienen.
- Aus einer weiteren Richtlinie "Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms Leihgeräte für Lehrkräfte" wurden weitere Lehrerendgeräte in Höhe von insgesamt 5.323,77 € beschafft. Damit konnte jetzt allen Lehrkräften ein Laptop zur Verfügung gestellt werden, der ins neu aufgebaute Schulnetzwerk eingebunden wird und die digitale Unterrichtsvorbereitung von zuhause ermöglicht.
- Installation der Schulplattform IServ
- Durchführung wiederkehrender trägerfinanzierter Fortbildungen (z.B. IServ-Einweisung)
- Für den notwendigen Support und die Projektbegleitung wurde mit der Fa. PM4 Solutions ein IT-Betreuungsvertrag geschlossen.
- Erstellung eines Medienentwicklungsplanes
Der Medienentwicklungsplan für die Grundschule Hohenhameln/Clauen ist in enger Kooperation mit Verantwortlichen und Lehrkräften entstanden und bildet mit den schuleigenen Konzeptionen die Grundlage zum Ausbau der digitalen schulischen Infrastruktur.
Der Medienentwicklungsplan beschreibt die Anforderungen, Vorhaben und Umsetzungsmöglichkeiten der digitalen Bildung an der Grundschule Hohenhameln/Clauen. Er begründet konkrete Haushaltsmittelplanungen und -anmeldungen, welche in ihrer Gesamtheit die volle Laufzeit des "DigitalPaktes" umfassen und sich in investive, geförderte Maßnahmen und laufende, selbst zutragende Begleitmaßnahmen unterteilen.
Voraussetzung für die spätere Antragstellung ist die Beschlussfassung hinsichtlich des Medienentwicklungsplanes. Mit Einreichen des Verwendungsnachweises ist dieser dann auch nach Abschluss der Maßnahme der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
a) Der Sachstandsbericht zur Digitalisierung an der Grundschule Hohenhameln/Clauen wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Medienentwicklungsplan für die Grundschule Hohenhameln/Clauen wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | 92.000 € | bei Produkt | 211106 IV21110628 | |||||||
Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 130.000 € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 15.000 € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | 15.000 € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | 91.473 € | bei Sachkonto | 3141001 | |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 62-2021 Anlage Medienentwicklungsplan (580 KB) |