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Vorlage - 2021/060  

Betreff: Überörtliche Kommunalprüfung durch die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs; Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs hat eine überörtliche Prüfung zu Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände durchgeführt, um eine belastbare Datenlage zu schaffen, die einen Überblick über die tatsächlichen Investitionsrückstände der Kommunen im Flächenland Niedersachsen ermöglicht sowie Auffälligkeiten und mögliche Handlungsfelder aufzeigt. Die überörtliche Kommunalprüfung führte die Erhebung im 4. Quartal 2020 als Online-Befragung bei allen 1.097 niedersächsischen Kommunen durch.

Die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des seit 06.09.2021 vorliegenden Schlussberichts ist nach § 5 Abs. 1 NKPG unverzüglich dem Hauptorgan zur Kenntnis zu geben.

Die Prüfung hat folgende wesentliche Ergebnisse erbracht:

  • Nach einer landesweiten Bestandserhebung der überörtlichen Kommunalprüfung beziffert sich der Investitionsrückstand der niedersächsischen Kommunen im Jahr 2020 auf insgesamt 20,671 Mio. Euro; dies entspricht 2.586 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Der Investitionsrückstand liegt damit um 648 Euro höher als der – nach dem aktuellen KfW-Kommunalpanel 2021 – ermittelte Bundesdurchschnitt der 13 Flächenländer.
  • Die überwiegende Anzahl der Kommunen teilte für alle Infrastrukturbereiche nennenswerte Investitionsrückstände mit – dabei entfielen mehr als die Hälfte auf die Infrastrukturbereiche „Straßen“ (28,8%) und „Schulen“ (27,2%) – Schwerpunkte, die auch das Ergebnis der bundesweiten Erhebung des KfW-Kommunalpanels widerspiegeln.
  • Als Hauptursachen für das Entstehen der Investitionsrückstände in allen Infrastrukturbereichen benannten die Kommunen unzureichende Finanzmittel und fehlendes Personal.
  • Im Hinblick auf die regionale Verteilung der Investitionsrückstände ergeben sich erhebliche Disparitäten:
    • Hinsichtlich der Höhe der Investitionsrückstände insgesamt weist das statistische Gebiet Hannover die höchsten Investitionsrückstände auf. Nach einer einwohnerbezogenen Betrachtung entfallen die höchsten Investitionsrückstände auf das statistische Gebiet Lüneburg.
    • Die Abweichungen in Bezug auf die Höhe der Investitionsrückstände je Einwohnerin und Einwohner sind im Vergleich der Anpassungsschichten – auch außerhalb der statistischen Gebiete – erheblich. Sie reichen von 1.510 Euro je Einwohnerin und Einwohner in der Anpassungsschicht Oldenburg bis zu 4.106 Euro je Einwohnerin und Einwohner in der Anpassungsschicht Weser-Leine-Bergland.
  • Auch in der Betrachtung der verschiedenen kommunalen Ebenen ergeben sich signifikante Unterschiede:
    • Im Vergleich der Gemeindearten sind die weit überdurchschnittlichen Investitionsrückstände der großen selbständigen Städte (3.942 Euro je Einwohnerin und Einwohner) und der Städte mit Sonderstatus (3.219 Euro je Einwohnerin und Einwohner) auffällig.
    • Im Vergleich der kreisfreien Städte und der Landkreisbereiche verdeutlichen die großen Unterschiede in den Bereichen „Straßen“ und „Schulen“ die verschiedenen Anforderungen und Bedarfe in städtischen und ländlichen Gebieten.
  • Ebenfalls sind deutliche Abweichungen in Bezug auf die detaillierte Betrachtung nach Größenklassen festzustellen:
    • In der Regel wurden höhere Investitionsrückstände von den kleinsten Einheiten der jeweiligen kommunalen Ebene gemeldet.
    • Besorgniserregend sind die hohen Investitionsrückstände der kleinen Einheitsgemeinden von 6.623 Euro je Einwohnerin und Einwohner.
  • Darüber hinaus ergab die Analyse der Daten eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geplanten und tatsächlich realisierten Investitionen – in einem dreijährigen Betrachtungszeitraum verausgabten lediglich 24% der Kommunen die eingeplanten Mittel, während annähernd 41% mehr als die Hälfte nicht einsetzten.
  • Die überwiegende Anzahl der Kommunen geht davon aus, dass die Investitionsrückstände in allen Infrastrukturbereichen in den künftigen Haushaltsjahren auf hohem Niveau stagnieren (42%) oder sogar noch weiter ansteigen (30%) werden. Besonders negativ ist die Prognose für die Infrastrukturbereiche „Straßen“ und „Schulen“ mit den aktuell höchsten Investitionsrückständen – rd. 50% der Kommunen prognostizieren tendenziell einen weiteren Anstieg.
  • Unter der Annahme, dass die Kommunen Auszahlungen für Baumaßnahmen in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 ausschließlich für den Abbau der aktuell gemeldeten Investitionsrückstände einsetzen, benötigen die Kommunen rechnerisch im Durchschnitt 9 Jahre, um die derzeit bestehenden Investitionsrückstände vollständig abzubauen. Die Spannweite reicht von 5 Jahren in der Anpassungsschicht Oldenburg bis zu 13 Jahren in der Anpassungsschicht Südniedersachsen. Dies ergab eine Modellrechnung der überörtlichen Kommunalprüfung. 

 

 

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Die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

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