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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister  

Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Stedum-Bekum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Stedum-Bekum, Bekumer Ring 12
Ort: Mehrzweckgebäude Stedum-Bekum, Bekumer Ring 12
2021/085 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Witte
Federführend:10.5 Bearbeiter/-in: Matschurek, Karin
 
Wortprotokoll

Die Mitglieder des Ortsrates werden gemäß § 91 Absatz 4 Satz 4 NKomVG auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hingewiesen und förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Erklärung über die Verpflichtung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von Ihnen handschriftlich unterzeichnet.