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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister  

Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Hohenhameln Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2021/085 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Witte
Federführend:10.5 Bearbeiter/-in: Matschurek, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der bisherige Ortsbürgermeister Liebner weist die Mitglieder des Ortsrates gemäß § 91 Abs. 4 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hin, und verpflichtet die Mitglieder förmlich, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglieder nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Erklärung über die Verpflichtung liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von ihnen handschriftlich unterzeichnet.

 


Beschluss:
Die Ortsratsmitglieder werden förmlich verpflichtet und pflichtenbelehrt.