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Auszug - Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister  

Sitzung des Ortsrates Soßmar
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Soßmar Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
Ort: Mehrzweckgebäude Soßmar, Hasenwinkel 4
2021/085 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder durch den bisherigen Ortsbürgermeister
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Witte
Federführend:10.5 Bearbeiter/-in: Matschurek, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit Bezug auf § 43 NKomVG werden die Ortsratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG sowie §§ 331, 332, 353 b und 355 des Strafgesetzbuches obliegenden Pflichten hingewiesen.

Die Erklärung über die Verpflichtung gemäß § 43 NKomVG liegt den Ortsratsmitgliedern vor und wird von ihnen handschriftlich unterzeichnet.

Ortsbürgermeister Könnecker verpflichtet die Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.


Beschluss:
Die Ortsratsmitglieder werden förmlich verpflichtet und pflichtenbelehrt.