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Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9  

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
2021/059 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH
Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:Mehr. 27/9
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Böker berichtet in seiner Funktion als Ortsbürgermeister der Ortschaft Mehrum über die Diskussion im Ortsrat. Insbesondere wird das steigende Verkehrsaufkommen durch die beabsichtigte Erhöhung der Durchsatz- und Lagerkapazität sowie die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches äerst kritisch gesehen.

 

Weiterhin wird das noch nicht vorhandene Staubgutachten sowie die fehlende Beteiligung der Ortsfeuerwehr Mehrum hinsichtlich der Sicherstellung des Brandschutzes bemängelt.

 

Die vorliegende Beschlussfassung wurde daher vom Ortsrat Mehrum abgelehnt.

 

Nach intensiver Diskussion wird dem Rat folgende abweichende Beschlussfassung empfohlen:

 


Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem BimSchG mit folgenden Anregungen und Bedenken:

- Das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig nachgeforderte Staubgutachten

ist auch der Gemeinde Hohenhameln vorzulegen. Es ist darin nachzuweisen, dass die

Grenzwerte zum Immissionsschutz eingehalten werden.

 

- Die Genehmigungsbehörde hat nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen regelmäßig zu

überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere Geräusch- und

Staubimmissionen) eingehalten werden.

 

- Die Erstellung des Feuerwehrplanes hat unter Beteiligung der Ortsfeuerwehr Mehrum

zu erfolgen. Eine umfassende Einweisung auf dem Betriebsgelände ist zwingend

 sicherzustellen.

 

- Der Zu -und Abfahrtsverkehr durch LKW hat über das klassifizierte Straßennetz (B 65

 und L 413) zu erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

1