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Auszug - Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9  

Sitzung des Ortsrates Mehrum
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Mehrum Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 29.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
2021/059 Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH
Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:Mehr. 27/9
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Krüger von der Firma DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH erläutert den Sachverhalt zu dem geplanten Vorhaben.

Die Erhöhung der Durchsatz- und Lagerkapazität sowie der Tätigkeitserweiterung ist über die Jahre geplant.

Nachträglich wird auch noch ein Staubgutachten erstellt.

 

Aufgrund der geplanten Erhöhung der Umschlagsmengen ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses wird vom Ortsrat Mehrum äerst kritisch gesehen.

Zudem wird befürchtet, dass die "Triftstraße" dann zunehmendr Lieferverkehre genutzt werden wird.

 

In Bezug auf den Brandschutz sollte ein Austausch mit der Ortsfeuerwehr Mehrum erfolgen; ebenso wird eine umfassende Einweisung auf dem Betriebsgelände als zwingend erforderlich angesehen.

 

Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Ortsrat einstimmig, den vorliegenden Beschlussvorschlag abzulehnen.


Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem BimSchG mit folgenden Hinweisen:

-Das vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig nachgeforderte Staubgutachten ist auch der Gemeinde Hohenhameln vorzulegen. Es ist darin nachzuweisen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz eingehalten werden.

-Die Genehmigungsbehörde hat nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen regelmäßig zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere Geräusch- und Staubimmissionen) eingehalten werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ablehnung einstimmig