Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Formelle Angelegenheiten | ||||||||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.02.2023 | 2023/789 | |||||||||
Ö 3 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | ||||||||||
Ö 4 | Bericht des Ortsbürgermeisters | ||||||||||
Ö 5 | Bericht der Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Zuschüsse an Vereine und Organisationen | ||||||||||
Ö 7 | Baugebiet "Feldstraße", Ortschaft Stedum-Bekum 1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten 2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Bauplätze 3. Vergabeverfahren für die Bauplätze | 2023/006 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Feldstraße“, Ortschaft Stedum-Bekum, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 61,09 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. 2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräus- sert. 3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung. 4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben. 5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertrags- abschluss aufzunehmen.
|
|||||||||||
GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum DATUM: Di, 14.03.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) | |||||||||||
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 20.03.2023 TOP: Ö 10 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 2. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 115,00 €/m² veräussert. 3. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen zuzüglich einer Pauschale für die Vermessung. 4. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben. 5. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 5 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
7 0 0 |
|||||||||||
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 23.03.2023 TOP: Ö 7 | |||||||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
|
|||||||||||
Ö 8 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||||||
N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||