Bürgerinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung des Feuerschutzausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Formelle Angelegenheiten | |||||
Ö 2 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 01.12.2022 | 2022/733 | ||||
Ö 3 | Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner | |||||
Ö 4 | Bericht der Verwaltung | |||||
Ö 5 | Bericht des Gemeindebrandmeisters | |||||
Ö 6 | Ortsbrandmeister für die Ortschaft Harber | 2023/024 | ||||
Ö 7 | Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum | 2023/025 | ||||
Ö 8 | Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum | 2023/028 | ||||
Ö 9 | Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) der Gemeinde Hohenhameln | 2023/039 | ||||
Ö 10 | Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die Freiwillige Feuerwehr | 2022/120-01 | ||||
VORLAGE | ||||||
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
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GREMIUM: Feuerschutzausschuss DATUM: Do, 16.03.2023 TOP: Ö 10 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) | ||||||
Beschluss:
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
2. Der freiwillige Einsatz der örtlichen Feuerwehren zur Verkehrsregelung von gemeindlichen Veranstaltungen ist nach der neugefassten Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Hohenhameln gebührenfrei.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 23.03.2023 TOP: Ö 17 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss:
a) Die Verkehrsregelung/Veranstaltung muss vom Veranstalter schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
b) Der Veranstalter hat den Nachweis zu führen, dass Polizeikräfte nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
c) Der Veranstalter haftet für Schadensersatzforderungen Dritter und hat dies durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
d) Die Entscheidung über die Wahrnehmung einer freiwilligen Aufgabe zur Verkehrsregelung obliegt dem/der örtlich zuständigen Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterin. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahrnehmung der freiwilligen Aufgabe die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben zur Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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Ö 11 | Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen | 2023/040 | ||||
Ö 12 | Mitteilungen und Anfragen | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Gemeindebrandmeister (115 KB) |