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Vorlage - 2023/028  

Betreff: Stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
16.03.2023 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Feuerwehrkamerad Ingo Klinge ist stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum. Seine Amtszeit endet am 10. April 2023.

Die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr Stedum-Bekum haben anlässlich einer Aktivenversammlung am 14. Februar 2023 den Feuerwehrkameraden Ingo Klinge, wohnhaft in Stedum-Bekum, Maistraße 8, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum wiedergewählt.

Die für die Übernahme eines Amtes als stellv. Ortsbrandmeister für eine Feuerwehr mit Grundausstattung erforderlichen Lehrgänge sind vom Kameraden Ingo Klinge absolviert worden. Der Kreisbrandmeister hat mit Schreiben vom 20. Februar 2023 der Berufung zugestimmt.

Seine Ernennung zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum sollte zum 11. April 2023 für eine 6-jährige Amtszeit erfolgen.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Feuerwehrkamerad Ingo Klinge, wohnhaft in Stedum-Bekum, Maistraße 8, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 11. April 2023, zum stellv. Ortsbrandmeister für die Ortschaft Stedum-Bekum ernannt und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: