"Kleines Siek", Equord
Wohnbaugebiet „Kleines Siek“ in der Ortschaft Equord
Der Bebauungsplan „Kleines Siek“ für die Ortschaft Equord wird mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kürze rechtskräftig. Nach der aktuellen Planung wird die Erschließung und Vermarktung der Wohnbaugrundstücke im Laufe des Jahres 2021 erfolgen. Das Baugebiet liegt an der Verlängerung Neißer Straße am südwestlichen Ortsrand.
Hier werden 17 Wohnbaugrundstücke in einer Größe ab 500 m² entstehen, die die Gemeinde Hohenhameln bauträgerfrei anbieten wird. Der Verkaufspreis beträgt 105,00 €/m² zuzügl. Kosten für die Hausanschlüsse an die Versorgungsleitungen sowie den Baukostenzuschuss für die Abwasserbeseitigung. Die Nachfrage nach Baugrundstücken im gesamten Gemeindegebiet ist sehr groß. Auch für die Ortschaft Equord liegen der Verwaltung zahlreiche Anfragen vor, die die Anzahl der zur Verfügung stehenden Bauplätze um ein Vielfaches übersteigt. Daher hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln in öffentlicher Sitzung am 10. Dezember 2020 einen Beschluss über die Vergabe der Wohnbaugrundstücke gefasst. Danach werden die Bauplätze den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind mit folgender Einschränkung:
- Bis zu 20% der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben.
- Weitere bis zu 30% der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen.
- Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken.
Bei Vertragsabschluss wird mit den Käufern eine Bebauungsfrist von 3 Jahren vereinbart.
Nach dem aktuellen Zeitplan wird mit einer Vermarktung der Wohnbaugrundstücke im Sommer begonnen. Aufgrund der umfangreichen Erschließungsarbeiten kann jedoch mit einem Beginn der privaten Bauvorhaben nicht vor Jahresende 2021 gerechnet werden. Bauinteressenten, die sich haben vormerken lassen, werden gebeten, von Anfragen zu ihrer Position auf der Interessentenliste abzusehen. Die Gemeinde Hohenhameln wird diejenigen, die berücksichtigt werden können, entsprechend informieren. Auch diejenigen, die leider aufgrund des begrenzten Angebots an Grundstücken keinen Zuschlag erhalten, werden zu einem späteren Zeitpunkt benachrichtigt.
Die Verwaltung wird an dieser Stelle auch weiterhin Informationen zum Verfahrensstand veröffentlichen.
Stand: Februar 2021