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Bekanntmachung

Gemeinde Hohenhameln                                                                                                                  Hohenhameln, 18.07.2019

Der Bürgermeister

Az.: 641-00

 

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

hier: Lärmaktionsplan der Gemeinde Hohenhameln

 

Der Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde Hohenhameln gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Rates der Gemeinde Hohenhameln am 27.06.2019 in Kraft getreten.

Die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47 d BimSchG verpflichtet die Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

Die Gemeinde Hohenhameln hat den Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Die Beteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung in der Zeit vom 29.04.2019 bis zum 29.05.2019 durchgeführt.

Der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Hohenhameln kann im Rathaus der Gemeinde Hohenhameln, Marktstr. 13, 31249 Hohenhameln, während der Dienststunden von Montag bis Mittwoch 8.45 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.45 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten sollte vorher vereinbart werden.

 

Der Lärmaktionsplan ist auch im Internet unter https://www.hohenhameln.de/wirtschaft-und-bauen/laermaktionsplan.html einsehbar.

 

 

(L.S.)

Erwig

 


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