Steuern
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung erhoben.
Steuergegenstand ist der in der Gemeinde liegende Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes. Je nach Art des zu besteuernden Grundbesitzes wird nach Grundsteuer A und B unterschieden.
Besondere Regelungen gibt es zur Steuerpflicht nach einem Eigentumswechsel. Hinweise hierzu finden Sie in der rechten Leiste unter Downloads.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden Grundsteuerwerte durch das Finanzamt neu ermittelt. Dadurch haben sich neue Messbeträge für die Grundstücke ergeben. Damit das gesamte Jahressteueraufkommen in der Gemeinde identisch bleibt, wurde ebenfalls der Hebesatz angepasst. Dadurch kann es im Einzelfall jedoch zu Erhöhungen oder Verringerungen der Jahressteuer kommen. Es wird um Berücksichtigung gebeten.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie in der rechten Leiste unter Downloads.
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden erhoben. Jede/r Hundehalter/in ist verpflichtet seinen Hund bei der Gemeinde Hohenhameln anzuzeigen.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der aktuellen Hundesteuersatzung festgelegt. Sie beträgt jährlich 96,00 € pro Hund. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, beträgt sie jährlich 720,00 €. Weitere Informationen zur aktuellen Hundesteuersatzung finden Sie hier.
Formulare für die Hundesteueranmeldung und -abmeldung finden Sie in der rechten Leiste unter Downloads.