Aktuelles vom Fachdienst Ordnung

Der Bürgermeister informiert .....

Hunde an die Leine!!
In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden.
Auf diese Vorschrift aus dem Feld- und Forstordnungsgesetz wird daher dringend hingewiesen.
In diese Zeit fällt die Brut- und Setzzeit des Feder- und Haarwildes. Störungen des Wildes, besonders auch das Hetzen durch Hunde, führen dann häufig zu Tiertragödien, von denen Hundebesitzer, die ihre Tiere frei umherlaufen lassen, oft gar nichts bemerken.
Verstöße gegen die Anleinvorschrift können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Daher sollte jeder Hundehalter diese Regelung aus seinem Verständnis für das unerfahrene und wehrlose Jungwild beachten. Auch wenn der Hund an der Leine geführt wird, sollte die Länge der Leine 3 Meter Freilauf nicht überschreiten.

Meldung vom 04.03.2024
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