Wirtschafts- u. Tourismusfördergesellschaft des Landkreises Peine mbH informiert Unternehmen
Ab 4.1.2021 ist die Hotline unter 0 151 / 11 45 39 07 wie gewohnt von 9 bis 15 Uhr erreichbar.

Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe II wird ab Anfang Januar als Überbrückungshilfe III für die Fördermonate Januar 2021 bis Ende Juni 2021 (in Ausnahmen November 2020 bis Ende Juni 2021) bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Für die von den zusätzlichen Schließungsentscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt.
Details finden Sie beim >> Bundesministerium für Finanzen
Neustarthilfen
Die Situation von Soloselbständigen wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten, können sie künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen und erhalten so einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss. Details zur Beantragung sind auf der gemeinsamen Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar.
Dezemberhilfe
Mit der Dezemberhilfe werden erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 an von temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe gewährt. Die Antragstellung über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de wird aktuell vorbereitet.
Niedersachsen Schnellkredit
Der zum 31. Dezember 2020 auslaufende >> Niedersachsen-Schnellkredit wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Er unterstützt freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
0 151 / 11 45 39 07
www.wito-gmbh.de