Informationen zu Coronaviren - (SARS-CoV-2 / COVID-19)
Für Fragen aus der Bevölkerung rund um das Coronavirus ist von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 14.00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 05171/ 401-9000 geschaltet.
Der Landkreis Peine weist darauf hin, dass das Coronavirus-Testzentrum nur nach vorheriger Terminvergabe durch den Hausarzt bzw. das Gesundheitsamt aufgesucht werden kann. Deshalb ist es zwingend erforderlich, bei auftretenden Symptomen zunächst den Hausarzt anzurufen und nicht selbstständig und ohne Rücksprache den Weg zum Testzentrum zu suchen.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Peine: Link
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bleiben folgende gemeindliche Einrichtungen weiterhin gesperrt:
- Hallenbad Mehrum
- Sporthalle Mehrum
- Sporthäuser
- Schießstände
- Sport- und Bolzplätze
- Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude
- Bücherei Bierbergen
Es wird um strikte Beachtung gebeten.
Hohenhameln, 25.01.2021
Das Rathaus der Gemeinde Hohenhameln bleibt bis auf Weiteres geschlossen!
Aufgrund der sich weiter ausbreitenden COVID-19-Pandemie bleibt das Rathaus Hohenhameln bis auf weiteres geschlossen.
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter/-in zur eventuellen Terminvereinbarung auf.
(Telefonzentrale: 05128/401-0, zentrale E-Mail-Adresse: info@hohenhameln.de)
Die Kontaktdaten der einzelnen Sachbearbeiter finden Sie auf unserer Homepage.
Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis, da wir das Ziel verfolgen zum einen die Bürger/Bürgerinnen und zum anderen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu schützen.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Unternehmen
Ab sofort können Sie den Antrag auf "Niedersachsen-Soforthilfe Corona", das Formular "De-minimis-Erklärung Soforthilfe" sowie ein Nachweis der Unternehmung elektronisch per E-Mail an die NBank senden.
Mehr dazu unter
https://www.soforthilfe.nbank.de/
Coronavirus: Neue Hinweise für betroffene Unternehmen in Niedersachsen
Das aktuelle Förderprogramm des Landes Niedersachsens.
Anträge auf Unterstützungen und Hilfen können bei der NBank gestellt werden.
Zuschussprogramm für kleine Unternehmen und freie Berufe des Landes Niedersachsen startet heute
Das Zuschussprogramm "Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen" richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten und kann ab heute um 15.00 Uhr über das Portal der NBank beantragt werden.
Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständigen (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden.
Die einmal gezahlten Zuschüsse der NBank für Unternehmen sind wie folgt gestaffelt:
- bis 5 Beschäftigte 3.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte 20.000 Euro
Insgesamt sind für die Umsetzung dieses Programms vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen. Unternehmen können sich über das Portal der NBank einen Zugang erstellen, um die Förderung zu beantragen. Wichtige Voraussetzungen für die Bewilligung der Liquiditätshilfen sind aktuelle Unternehmensdaten in Form einer BWA, Einnahmen-Überschussrechnung oder Jahresabschlussrechnung, die Sie über Ihren Steuerberater anfordern können.
Nach unserer Einschätzung werden die Bewilligungen des Landes spätestens am Donnerstag erfolgen können. Ziel ist die Zuschüsse innerhalb von 72 Stunden auszuzahlen.
Die Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert.
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, das ebenfalls ab heute um 15 Uhr über das Portal der NBank beantragt werden kann, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Über dieses können kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Vorankündigung: Weitere Hilfen des Bundes
Zusätzlich wird vom Bund diese Woche ein ähnliches Zuschussprogramm für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Soloselbständige vorbereitet:
- Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
- Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vorsieht.
WICHTIG: Dieser Zuschuss des Bundes soll die Soforthilfen der Länder ergänzen und ist, voraussichtlich ab nächster Woche, zusätzlich zu den ab heute zu beantragenden Soforthilfen des Landes auch bei der NBank zu beantragen.
Weitere Infos gibt es bei der wito:
Unsere Berater sind Ihnen bei Fragen rund um Ihr Antragsverfahren über unsere Hotline unter 0151-11453907 in der Zeit Mo-Fr von 9.00 - 18.00 Uhr oder per Mail beratung@wito-gmbh.de gern behilflich.
Erste Hinweise für betroffene Unternehmen in Niedersachsen
Coronavirus; Erste Hilfen zur Unterstützung der einheimischen Wirtschaft
Richtlinien zur Sicherung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen treten zum 25. März in Kraft. Informationen für Ihre örtlichen Betriebe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung bringt aktuell zwei Förderprogramme zur Liquiditätssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen, welche sich sowohl an kleine gewerbliche Unternehmen als auch an Angehörige freier Berufe richten auf den Weg. Es handelt sich um:
1.
Einen Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden. Die Richtlinie wird noch erarbeitet. Die NBank kann hierzu aber schon beraten.
2.
Einen Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen und Familienbetrieben mit bis zu 49 Beschäftigten, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Richtlinienentwurf ist Ihnen per heutigem Rundschreiben eben zugesandt worden.
Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab Mitte nächster Woche.
Die Programme sollen am Mittwoch, den 25.03.2020 in Kraft treten. Bewilligungsstelle wird die NBank. Wir bitten anfragende Unternehmen schon jetzt dorthin und an die Kammern zu verweisen. Es besteht schon die Möglichkeit sich für die Programme vormerken zu lassen.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Unternehmen
Ab sofort können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“, das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ sowie ein Nachweis der Unternehmung e
lektronisch per E-Mail an die NBank senden.
Mehr dazu unter
https://www.soforthilfe.nbank.de/
Ansprechpartner:
NBank Hannover
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511-30031333 (auch Samstags von 9-15 Uhr) Telefax: 0511-3003111333
E-Mail: beratung@nbank.de
Zu weiteren Hilfen für Unternehmen und Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) eine Hotline eingerichtet:
Tel: 0511-1205757(Mo - Fr 8.00 - 20.00 Uhr)
Zudem finden Sie alle aktuellen Informationen des MW für Unternehmen in der Coronakrise auch hier:
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld: Es gibt seitens der Bundesagentur für Arbeit neue Videos zum Kurzarbeitergeld mit den neuen gesetzlichen Regelungen.
1. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld: https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs
2. Kurzarbeitergeld - das Verfahren: https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI
Hinweis der Bundesanstalt für Arbeit: Kurzarbeit; Antragsformulare
Die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit überlastet, so dass Anträge/Formulare aufgrund der hohen Zahl der Zugriffe nicht heruntergeladen werden können.
Um den Betrieben ungeachtet dessen einen schnellstmöglichen und unbürokratischen Zugang zu den Anträgen/Formularen zu ermöglichen, wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die als Anlage beigefügten Anträge/Formulare mit einer Downloadmöglichkeit auf Ihren Internetseiten platzieren und/oder per E-Mail versenden würden.
Eine direkte Verlinkung auf die Internetseiten der BA wäre angesichts der momentan hohen Nutzerzahlen weniger hilfreich.
Ansprechpartner: Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Röpkestraße 3, 30173 Hannover
E-Mail: niedersachsen-bremen.kommunikation-und-netzwerke@arbeitsagentur.de