Hundesteueranmeldung/ Hundesteuerabmeldung

Allgemeine Informationen

Hundesteueranmeldung:

Jede/r Hundehalter/in ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im einzelnen in der kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Hohenhameln durchgeführt wird.

Hundesteuerabmeldung:

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats,

  • in dem der Hund abgeschafft wird,
  • abhanden kommt,
  • gestorben ist oder
  • der/die Hundehalter/in weggezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kenn-Nr. des Transponders (Chip-ID)
  • Bescheinigung der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung
  • Bescheinigung der Haftpflichtversicherung
  • Nachweis zur Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister
  • Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hundesteueranmeldung ist binnen einer Woche nach Anschaffung eines Hundes oder Zuzug mit Hund bei der Gemeinde Hohenhameln schriftlich anzuzeigen. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular "Hundesteueranmeldung".

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Hundesteuersatzung
  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
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