Hundesteueranmeldung:
Jede/r Hundehalter/in ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im einzelnen in der kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Hohenhameln durchgeführt wird.
Hundesteuerabmeldung:
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats,
- in dem der Hund abgeschafft wird,
- abhanden kommt,
- gestorben ist oder
- der/die Hundehalter/in weggezogen ist.