Eltern-Info: Wechsel vom Notbetrieb zum eingeschränkten Regelbetrieb, Stand: 11.03.2021

Liebe Eltern,
im weiteren Verlauf erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Betreuung Ihres Kindes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenhameln für den Zeitraum bis zum 28.03.2021.
Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 08.03.2021 wurde festgelegt, dass Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb ("Szenario B") wieder öffnen. Die Kitas sind damit im Grundsatz offen und bieten eine Betreuung in Regelgruppengröße an, ohne Gruppenmischung.
Das gilt allerdings nur bei einem Inzidenzwert von unter 100. Bei einer Inzidenz von über 100 bleibt oder wird die Einrichtung bei gleichzeitiger Wiederaufnahme des Notbetriebes ("Szenario C") geschlossen.
Wenn dann die Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, kann die Kindertageseinrichtung am vierten Tag wieder im "Szenario B" betrieben werden. Für die Ermittlung der Inzidenzzahl ist die Niedersachsenseite
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen
zu Grunde zulegen. Diese Seite wird regelmäßig täglich um 11.00 Uhr zum Sachstand 9.00 Uhr aktualisiert.
Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im Landkreis Peine am letzten Wochenende waren alle Kitas gezwungen, zum 08.03.2021 weiterhin nur im Notbetrieb zu öffnen.
Wie es ab dem 15.03.2021 weitergehen wird, hängt ausschließlich von der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis ab.
Ein Beispiel für einen möglichen Wechsel des Notbetriebes in den eingeschränkten Regelbetrieb:
Um am Montag den Szenarienwechsel zu vollziehen und die Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb zu öffnen, sind am 15.03.2021 die Werte vom 12.03. (Freitag), 13.03. (Samstag) und 14.03.2021 (Sonntag) zu betrachten. Sollten die Werte des Landkreises erst ab dem 12.03.2021 unter 100 sinken, fällt der dritte Tag des Unterschreitens mit dem 14.03.2021 auf einen Sonntag, so wird in diesem Fall der Szenarienwechsel erst am Dienstag (16.03.2021) erfolgen, um den Kitas einen Tag zur Vorbereitung einzuräumen.
Handelt es sich bei einem Sonntag um den ersten oder zweiten unterschrittenen Tag, wird dann der Sonntag mitgezählt.
Wir wissen, dass diese landesweite Regelung allen - Eltern, Kindern und Erziehern - viel abverlangt und für alle eine große Herausforderung bedeutet, da wir Ihnen aufgrund der beschriebenen Vorgehensweise derzeit keine Planungssicherheit geben können, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Hierfür bitten wir nochmals um Ihr Verständnis.
Beim Wechsel zwischen den Szenarien C und B - also zwischen Notbetrieb und eingeschränktem Regelbetrieb - werden Sie schnellstmöglich über die Kindergartenleitung informiert. Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht ohne vorherige Mitteilung in die Kita.
Hinweis: Es stehen alle Träger im Gemeindegebiet in ständigem Austausch, um einheitliche Informationen an die Eltern weiterzugeben.
Hohenhameln, den 11.03.2021
Aktuelle Betreuungssituation ab 08.03.2021, Stand: 07.03.2021
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz des Landkreises Peine liegt bei 123,1. Damit gilt der Kreis laut aktueller Corona-Verordnung des Landes als Hochinzidenz-Kommune. Die Verordnung des Landes sieht daher vor, dass es keine Lockerungen geben kann.
Dieses bedeutet:
- Kitas bleiben, bis auf die Notbetreuung, die gesamte kommende Woche geschlossen.
Die Verordnung sieht zudem vor, dass der Landkreis Peine für Lockerungen sieben Tage lang unter der Inzidenz von 100 liegen muss.
Danach werden die Lockerungsschritte durch den Landkreis per Allgemeinverfügung geregelt.
Kita-Betreuung ab 11.01.2021, Stand: 15.02.2021

Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln
Schließung der Kitas ab dem 11.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern/Sorgeberechtigte,
mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch in der Betreuung in Kitas Veränderungen an. Vom 11.01.2021 bis voraussichtlich zum 14.02.2021 wechseln die Kitas in das sogenannte Szenario "C". Das bedeutet, dass die Kindertagesstätten vom Grundsatz geschlossen sind und der Betrieb von Kindertagesstätten bis auf Weiteres untersagt wird.
Ausgenommen hiervon ist die Notbetreuung bis zur Auslastung von maximal 50% der Gruppengröße Ihres Kindes.
Für die Vergabe der Plätze für die Notbetreuung in kleinen Gruppen wird wieder ein besonderes Verfahren erforderlich sein.
Durch die geplante Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen in der Notbetreuung in kleinen Gruppen nur Kinder aufgenommen werden,
bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist,
und bei freien Kapazitäten (die Entscheidung obliegt der Kindergartenleitung)
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht,
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Außerdem sollen auch besondere Härtefälle für Kinder bei der Notbetreuung in kleinen Gruppen zugelassen werden.
Ein entsprechender Vordruck für die Antragstellung für eine Notbetreuung ist beigefügt.
Folgende Vorgaben sind im Szenario "C" einzuhalten:
- Die Notbetreuung erfolgt in festen Gruppen.
- Eine Durchmischung der Gruppen ist nicht zulässig. Dieses gilt auch für Früh- und Spätdienste.
- Gemeinschaftsräume dürfen zeitlich getrennt durch jeweils nur eine Gruppe genutzt werden. Dieses gilt auch für Mensen für das Mittagessen. Über ein mögliches Essensangebot entscheidet jede Kita selbst.
- Die Spielbereiche müssen derart abgegrenzt sein, dass zwischen ihnen ein Korridor mit einer Breite von mindestens 1,5 m besteht.
- Das Außengelände darf zeitgleich immer nur durch eine Gruppe genutzt werden (es sei denn, dass es ausreichend groß ist, dass eindeutig abgrenzbare Spielbereiche für einzelne Gruppen geschaffen werden können).
- Kinder aus unterschiedlichen Gruppen dürfen nicht zeitgleich über die Gänge zu den Gruppenräumen und auf die Außenfläche gelangen.
- Einzelne Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC etc.) sind - soweit möglich - jeweils einer Gruppe zuzuordnen.
- In geschlossenen Räumen sind nicht zulässig: Singen, dialogische Sprechübungen, gezielte Sprachfördermaßnahmen, sportliche Bewegungsaktivitäten.
- Kontaktintensive Ausflüge und Veranstaltungen sind untersagt.
Allgemeine Informationen für Eltern:
Elternbeiträge/Gebühren
In Anspruch genommene Notbetreuungszeiten für die Krippenbetreuung oder eventuell genutzte Sonderöffnungszeiten werden verbeitragt. Ansonsten werden keine Beiträge eingezogen.
Kinderkrankengeld
Zur Entlastung der Eltern wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der hierfür zuständigen Stelle.
Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Durch die geplante Schließung der Kindertageseinrichtungen wird für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in der Kindertageseinrichtung nicht betreut werden können, wieder ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgelöst. Auch dies ist eine flankierende Maßnahme zu den geplanten Regelungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls von der hierfür zuständigen Stelle.
Die Leitungen und das Kita-Team freuen sich auf hoffentlich baldige normale Zeiten ohne Beschränkungen für die Eltern, für die Kinder und für das pädagogische Personal.
Bleiben Sie gesund!
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hohenhameln, im Februar 2021