Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2024/048
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 105.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Rasenflächen werden in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte November in einem Abstand von ca. zwei Wochen gemäht. Je nach Witterung und somit der Entwicklung des Rasenwuchses ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von ca. 12 – 14 Mähgängen pro Jahr.
Die Arbeiten beinhalten das Mähen der öffentlichen Rasenflächen sowie der Kinderspiel- und Bolzplätze, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen. Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten wird das Mähen mit einem Mulchmäher als nicht wirtschaftlich angesehen.
Aufgrund einzuhaltender Schwellenwerte bei Vergabeverfahren ist die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, bei einer Auftragssumme höher 221.000 € bei Dienstleistungen, die Arbeiten gemäß Vergabeverordnung in einem Oberschwellenverfahren europaweit auszuschreiben.
Aufgrund der Angebote des vorhergehenden Beauftragungszeitraum und Einberechnung der durchschnittlichen Kostensteigerung der letzten zwei Jahre ist ein Auftragsumfang von ca. 110.000 € je Jahr zu erwarten, so dass die Leistungen noch für einen Zweijahreszeitraum als Unterschwellenvergabeverfahren gemäß VOL/Teil A öffentlich ausgeschrieben werden können. Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohngleitklausel ist nicht vorgesehen.
Aufgrund des Insektensterbens und aus wirtschaftlichen Gründen wurden bereits 2022 einige Grünflächen ganz bzw. teilweise im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in aus dem Mähprogramm genommen und entsprechend auch für die Flächen für die beiden Folgejahre berücksichtigt.
Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln ist nach der VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperiode 2025-2026 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe | |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
keine finanziellen Auswirkungen | ||
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: |
keine | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt | 4212001 | |||||||
Nein |
| ||||||||||
| Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
| |||||||
|
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| ||||||
Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Ausgabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
| |||||||
Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 110.000,-€ | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | Ca. 110.000,-€ | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
| |||||||
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Die neue Ausschreibung für die Mäharbeiten hat erst Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2025 und ist dort entsprechend des Ausschreibungsergebnisses zu veranlagen. |
| Anlagen: | |||||
| Nr. | Name | ||||
| 1 | Mähflächen 2025-26 (330 KB) | ||||