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Vorlage - 2024/005-01  

Betreff: Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Windpotentialflächen durch F-Planänderung ausweisen, § 6-EEG-Zahlungen zur Haushaltsstabilisierung nutzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerBezüglich:
2024/005
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 den als Anlage beigefügten Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen.

Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wesentlich zu vergrößern. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein.

Der Regionalverband hat parallel zur Heilung der 1. Änderung des RROP 2008 mit der Neuplanung begonnen. Die bestehenden Kriterien, nach denen Vorranggebiete Windenergie in der 1. Änderung des RROP 2008 festgelegt wurden, reichen für die neuen Flächenziele nicht mehr aus. Benötigt werden mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um das Flächenziel von 3,18 % im Verbandsgebiet zu erreichen. 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 09.02.2024 hat der Regionalverband Großraum Braunschweig mitgeteilt, dass aktuell nach § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch eingereichte Anträge nicht vom Regionalverband Großraum Braunschweig bearbeitet werden, da die entsprechende Landesgesetzgebung noch nicht in Kraft ist. Bei der Veranstaltung wurde den Kommunen empfohlen, von der Gemeindeöffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen, da noch in diesem Jahr die neue Flächenkulisse für Windenergieflächen seitens des Verbandes veröffentlicht werden soll. In der Flächenkulisse würden die von einer Gemeinde eigenständig geplanten Windenergiegebiete möglicherweise nicht berücksichtigt, so dass in einer Gemeinde ggf. mehr Windkraftanlagen errichtet werden könnten als von der Kommunen beabsichtigt. 

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine eigene Windenergieplanung rechtliche Risiken für die Gemeinde Hohenhameln auslösen könnten, da diese Planungen häufig beklagt werden.

Im Rahmen der Anpassung des Regionalplanes an die neuen Flächenziele für Windenergie werden viele neue Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen, die sich auch im Gemeindegebiet befinden werden. Nach Angaben des Regionalverbandes soll das regionale Teilflächenziel von 3,18 % bereits Ende 2027 erreicht werden.

 

Aus diesen Gründen sollte der vorliegende Antrag zur Ausweisung von Windpotentialflächen durch F-Planänderung abgelehnt werden.

 

 

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Der beigefügte Antrag der Gruppe „Wir für Hohenhameln“ zur Ausweisung von Windpotentialflächen durch F-Planänderung wird aus den im Sachverhalt genannten Gründen abgelehnt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Gruppe -Wir für Hohenhameln- Windpotentialflächen durch F-Planänderungen ausweisen, § 6-EEG-Zahlungen zur Haushaltsstabilisierung nutzen (257 KB)      
Stammbaum:
2024/005   Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Windpotentialflächen durch F-Planänderung ausweisen, § 6-EEG-Zahlungen zur Haushaltsstabilisierung nutzen   FD 10 Allgemeine Verwaltung   Antrag
2024/005-01   Antrag der Gruppe "Wir für Hohenhameln": Windpotentialflächen durch F-Planänderung ausweisen, § 6-EEG-Zahlungen zur Haushaltsstabilisierung nutzen   Fachbereich II Bauen und Umwelt   Vorlage