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Vorlage - 2023/111  

Betreff: Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in der Gemarkung Solschen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet.

Die Wind-Power GmbH & Co. Bürgerwindpark Solschen III KG und die Windpark Solschen GmbH & Co.KG werden 2 bzw. 1 WEA in der Gemarkung Solschen betreiben. Nunmehr haben die Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln die anliegenden Vertragsentwürfe übersandt mit entsprechenden Angeboten zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Die Vertragsentwürfe orientieren sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land.

 

 

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Die als Anlage beigefügten Verträge zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in der Gemarkung Solschen werden abgeschlossen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von ca. 30.000 € jährlich, wobei der Beginn der Zahlungen abhängig von der Inbetriebnahme der WEA ist. Die genaue Höhe der Einnahmen ist abhängig von den tatsächlich eingespeisten bzw. fiktiven Strommengen der WEA.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20231130 - Beteiligungsvertrag Gemeinde Hohenhameln - Solschen III KG (1384 KB)      
Anlage 2 2 20231130 - Beteiligungsvertrag Gemeinde Hohenhameln - Solschen GmbH & Co. KG (928 KB)