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Vorlage - 2023/103  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Gesundes Zentrum Hohenhameln", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
23.11.2023 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die "Gesunde Zentrum Hohenhameln GmbH " aus Obernkirchen beabsichtigt für die Einwohner aller Ortschaften der Gemeinde ein "Gesundes Zentrum" auf den Grundstücken Marktstr. 6 und 8 in der Ortschaft Hohenhameln zu errichten. Dazu gehören ein medizinisches Versorgungszentrum mit Arztpraxen und weitere medizinische Dienstleister wie u.a. Einrichtungen für Betreutes Wohnen, Tagespflege und Physiotherapie. Außerdem ist ein Café geplant.

Für das innerörtliche Vorhaben soll ein qualifizierter Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit soll jedoch das Bauleitplanverfahren nicht verkürzt werden, weshalb eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden soll. Der Flächennutzungsplan, der für das Vorhabengrundstück Wohnbauflächen und gemischte Baufläche darstellt, kann gemäß § 13a BauGB ohne förmliches Änderungsverfahren berichtigt werden.

Zur planungsrechtlichen Umsetzung der geplanten Nutzungen soll eine „Urbanes Gebiet“ gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Die Art der Nutzung gewährleistet die Zulassung der geplanten Nutzung unter Einhaltung der baulichen Dichtewerte.

Die entsprechende Gebietsabgrenzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Planungskosten hat der Vorhabenträger als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung_231026 (83 KB)