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Vorlage - 2023/085  

Betreff: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Stedum-Bekum
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
13.09.2023 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
25.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 den Bebauungsplan „Feldstraße“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Dörfern“, Ortschaft Stedum-Bekum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/74).

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun allerdings mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsgebietes einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Weiterhin kann der Flächennutzungsplan auch nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden. Demzufolge ist zusätzlich zu der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB verzichtet, da eine Unterrichtung über die Planungsabsichten bereits zuvor durch den Bebauungsplan „Feldstraße“ erfolgt ist.

Der Entwurf der F-Planänderung und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.

 

 

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  1. Dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Stedum-Bekum wird zugestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 2.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

    50.000

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 9.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 46. Änd. FNP (456 KB)      
Anlage 2 2 3-2 Begründung 46. Änd. F-Plan (626 KB)