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Vorlage - 2016/083  

Betreff: Ernennung des ehemaligen Gemeindebrandmeisters zum Ehrengemeindebrandmeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
27.10.2016 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
03.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Nach § 58 Abs. 1 Ziffer 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKommVG) ist der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen zuständig. Nicht geregelt ist, ab welcher Dauer von Amtszeiten solch eine Ehrenbezeichnung verliehen werden kann. Seitens des ehemaligen Kreisbrandmeisters Göhe wurde seinerzeit vorgeschlagen, dass Gemeinde- und Ortsbrandmeister nach mindestens 2 Wahlperioden, mithin ab dem 13. Jahr ihrer Amtszeit, zu Ehrengemeinde- bzw. –ortsbrandmeistern ernannt werden können.

Der stellv. Gemeindebrandmeister Ernst-Friedrich Ebeling hat mit Schreiben vom 02. März 2016, in Abstimmung mit dem Gemeindekommando beantragt, den ehemaligen Gemeindebrandmeister Günther Becker zum Ehrengemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln zu ernennen. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Der Feuerwehrkamerad Günther Becker wurde am 01. Juli 1995 zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt und hatte diese Amt bis zum 30. Juni 2001 inne, mithin 6 Amtsjahre. Zum 01. Juli 2001 wurde Becker dann zum Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt, bis er dann aufgrund der Altersgrenze zum 30. September 2016 aus diesem Amt ausschied. Becker war somit insgesamt 21 Jahre als Gemeindebrandmeister bzw. Stellvertreter im Amt. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem beigefügten Antrag.

 

 


Der ehemalige Gemeindebrandmeister Günther Becker wird mit Wirkung vom 04. November 2016 zum Ehrengemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln ernannt. Er hat künftig das Recht, die Uniform sowie seine Dienstgradabzeichen zu tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Ernennung Ehrengemeindebrandmeister (354 KB)