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Vorlage - 2023/050  

Betreff: Freiraumkonzept am "Ackerrain", Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Trappe, Andreas
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Trappe, Andreas
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
08.06.2023 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln geändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
26.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Das Büro für Garten- und Landschaftsarchitektur Ackermann wurde nach Fertigstellung der Straße „Ackerrain“ durch die Gemeinde Hohenhameln beauftragt, ein Konzept zur Begrünung zu erstellen. Dieses Konzept soll sämtliche Auflagen der vorhandenen B-Pläne erfüllen. Ebenso sollen die begrünten Seitenräume (Straßenbegleitgrün) für Anwohner/-innen attraktiv gestaltet werden und geeignete Lebens- und Rückzugsräume für Flora und Fauna entstehen.

Neben den ca. 15 ökologischen Schwerpunkten (Anpflanzungen) sollen auch drei soziale Schwerpunkte entstehen: S1 Auftaktplatz Nord, S2 Öko-Station (mit Erlebnisgarten) und S3 Spiel & Sport im südlichen Bereich. Die Spielplatzfläche im Baugebiet „Am Schildbaum“ ist ebenfalls mit zu überplanen.

Nach erfolgter Erschließung des „Gewerbegebietes Ost“ sollte als separate Maßnahme die Begrünung des Kreisverkehrsplatzes (KVP) und die erforderliche Ersatzpflanzung entlang der B 494 umgesetzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Begrünung des KVP einer Abstimmung mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bedarf.

Der anliegende Vorentwurf des Freiraumkonzeptes wird in der Sitzung des Ortsrates Hohenhameln am 08.06.2023 von dem Garten-und Landschaftsarchitekturbüro Ackermann vorgestellt.

Für die gesamte Durchführung muss die Leistungsphase 5-9 der weiterführenden Planung neu vergeben werden.

Im Rahmen der Ausführungsplanung sollte der Ortsrat Hohenhameln bzgl. der Grünflächengestaltung beteiligt werden. Bei der Auswahl der Spielplatzgeräte sind darüber hinaus als zukünftige Kinderfreundliche Kommune auch die Gemeindejugendpflege mit dem Votum der in der Ortschaft wohnenden Kinder sowie die Vertreterin der Menschen mit Beeinträchtigungen maßgeblich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen (gem. Ratsbeschluss vom 15.12.2022 zur Vorlage-Nr. 2022/091-01).

 

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  1. Das vorgelegte Freiraumkonzept am „Ackerrain“, Ortschaft Hohenhameln, wird umgesetzt.

 

  1. Die Leistungsphasen 5-9 der weiterführenden Planung sind auszuschreiben und an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
     
  2. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist der Ortsrat Hohenhameln bzgl. der Grünflächengestaltung zu beteiligen. Bei der Auswahl der Spielplatzgeräte sind darüber hinaus als zukünftige Kinderfreundliche Kommune auch die Gemeindejugendpflege mit dem Votum der in der Ortschaft wohnenden Kinder sowie die Vertreterin der Menschen mit Beeinträchtigungen maßgeblich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
     
  3. Nach Freigabe der Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung ausgeschrieben und der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 300.000,00

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

Siehe unten

 

bei Produkt

541100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 100.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

HAR in Höhe von 307.078,99 € und Einnahmen aus bislang getätigten Grundstücksverkäufen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 230524_ACK_VORENTWURF_Freiraumkonzept Ackerrain Hohenhameln (5927 KB)