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Vorlage - 2023/032  

Betreff: Grundschule Hohenhameln/Clauen: Ferienbetreuung - Festsetzung der Betreuungsgebühren
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Einrichtung des Ganztagsschulbetriebes im Jahr 2016 wurde auch mit dem damaligen Kooperationspartner die Durchführung einer Ferienbetreuung vereinbart.

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2016 wurde die Höhe der Betreuungsgebühren auf 120,00 € je Woche festgesetzt. Mit diesem Betrag sollen anteilig die Verpflegungs-, Bastelmaterial- und Personalkosten gedeckt werden.

Erstmal seit Beginn der Corona-Pandemie soll nun in den ersten 2 ½ Wochen der Sommerferien wieder eine Ferienbetreuung über den neuen Kooperationspartner - die VfL Wolfsburg Bildungs gGmbH - angeboten werden. Dieses Zeifenster ist so gewählt, damit die Bediensteten des VfL auch die Möglichkeit haben, neben der Ferienbetreuung und den Vorbereitungszeiten für das neue Schuljahr ihren Jahresurlaub zusammenhängend in der verbleibenden Zeit der Sommerferien zu nehmen.

Durch das Aussetzen der Ferienbetreuung und der in den letzten Jahren gestiegenen Preise sollte über die Höhe der Betreuungsgebühren noch einmal entschieden werden.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Betreuungsgebühren - gerade im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten - bei 120,00 € je Woche zu belassen, um die Familien nicht noch weiter zu belasten. Dieses positive Signal würde auch dem Gedanken der Kinderfreundlichen Kommune entsprechen.

 

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Die Kosten für die Ferienbetreuung werden weiterhin auf 120,00 € je Woche festgesetzt.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

211106

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Anteilige Abrechnung der Betreuungskosten.