Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/075
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Nach § 71 Absatz 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Ferner kann der Rat beschließen, dass neben den Abgeordneten andere Personen, z. B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommune, Mitglieder der Ausschüsse werden. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Abgeordnete sein. Ausschussmitglieder, die nicht der Vertretung angehören, haben kein Stimmrecht.
Der Rat legt die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden nach § 71 Absatz 2 Satz 2 NKomVG entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt.
Für Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gilt § 73 NKomVG. Danach sind die §§ 72, 73 NKomVG anzuwenden, soweit die besonderen Rechtsvorschriften keine andere Regelung treffen; nicht der Vertretung angehörende Mitglieder solcher Ausschüsse haben Stimmrecht, soweit sich aus den besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt. Für die Gemeinde Hohenhameln trifft das auf den Schulausschuss nach § 110 Niedersächsisches Schulgesetz zu. Er setzt sich aus Mitgliedern der Vertretung und aus stimmberechtigten Vertretern der Schule zusammen; als Vertretung der Schule werden je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten bestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisher bestehenden Ausschüsse beizubehalten und jeweils 7 Sitze festzulegen, so dass folgende Ausschüsse zu besetzen sind:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz,
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur,
Feuerschutzausschuss,
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen,
Schulausschuss (Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften).
Nach der gesetzlichen Berechnungsformel ergeben sich entsprechend der derzeit abzeichnenden Fraktions- und Gruppenbildung folgende Quotienten:
Fraktion der SPD11*7/23=3,35
Fraktion der CDU 8*7/23=2,43
Fraktion der FDP 2*7/23=0,61
Fraktion der GRÜNE 2*7/23=0,61
Nach ganzen Zahlen erhält demnach die SPD-Fraktion 3 und die CDU-Fraktion 2 Sitze. Die beiden verbleibenden Sitze entfallen mit den jeweils höchsten beiden Nachkommastellen auf mit je einem Sitz auf die FDP- und die GRÜNE-Fraktion. Danach ergibt sich entsprechend der sich derzeit abzeichnenden Fraktions- und Gruppenbildung in den Ausschüssen folgende Sitzverteilung:
Fraktion der SPD3 Abgeordnete
Fraktion der CDU2 Abgeordnete
Fraktion der FDP1 Abgeordnete/r
Fraktion der GRÜNE1 Abgeordnete/r
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen gemäß § 71 Absatz 8 Satz 1 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Entsprechend der sich derzeit abzeichnenden Fraktions- und Gruppenbildung ergeben sich folgende Höchstzahlen:
:1 :2 :3
Fraktion der SPD11,005,503,67
Fraktion der CDU 8,004,002,67
Fraktion der FDP 2,001,000,67
Fraktion der GRÜNE 2,001,000,67
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt:
Fraktion der SPD1., 3. und 5. Zugriff
Fraktion der CDU2. und 4. Zugriff
Fraktion der FDPkein Zugriff
Fraktion der GRÜNEkein Zugriff
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz:
Mitglieder der SPD-Fraktion: ______________________________________________
Mitglieder der CDU-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der FDP-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der GRÜNE-Fraktion: ______________________________________________
Vorsitzende/r: ______________________________
Vertreter/in: ______________________________
Zusätzlich (nicht stimmberechtigt):
Bürgervertreter/in SDP-Fraktion: ____________________________
Bürgervertreter/in CDU-Fraktion: ____________________________
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur:
Mitglieder der SPD-Fraktion: ______________________________________________
Mitglieder der CDU-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der FDP-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der GRÜNE-Fraktion: ______________________________________________
Vorsitzende/r: ______________________________
Vertreter/in: ______________________________
Zusätzlich (nicht stimmberechtigt):
Vertreter/in der Senioren: derzeit: Hanna Kunz, Hohenhameln
Vertreter/in des Gemeindejugendrings: derzeit: Manfred Söhlke, Clauen
Vertreter/in der Hohenhamelner Sportvereine: derzeit: Ekhard Wenzel, Mehrum
Feuerschutzausschuss:
Mitglieder der SPD-Fraktion: ______________________________________________
Mitglieder der CDU-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der FDP-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der GRÜNE-Fraktion: ______________________________________________
Vorsitzende/r: ______________________________
Vertreter/in: ______________________________
Zusätzlich (nicht stimmberechtigt):
Gemeindebrandmeister: ______________________________
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen:
Mitglieder der SPD-Fraktion: ______________________________________________
Mitglieder der CDU-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der FDP-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der GRÜNE-Fraktion: ______________________________________________
Vorsitzende/r: ______________________________
Vertreter/in: ______________________________
Schulausschuss:
Mitglieder der SPD-Fraktion: ______________________________________________
Mitglieder der CDU-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der FDP-Fraktion: ______________________________________________
Mitglied der GRÜNE-Fraktion: ______________________________________________
Vorsitzende/r: ______________________________
Vertreter/in: ______________________________
Zusätzlich (stimmberechtigt):
Vertretung der Lehrkräfte: derzeit: Schulleiterin Birgit Nave-Wolpers
Ersatzperson: derzeit: stellvertretende Schulleitung Stefanie Heyne
Elternvertretung: ______________________________
Ersatzperson: ______________________________
Gemäß § 71 Absatz 4 Satz 3 NKomVG können Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Der Abgeordnete macht seinen Anspruch auf beratende Mitgliedschaft in folgendem Ausschuss geltend:
Ratsherr Goldbeck: ______________________________
Der Rat legt die Ausschüsse, die Zahl der Sitze in den Ausschüssen und die Ausschussbesetzung mit Vorsitz und deren/deren Vertretung fest.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: