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Vorlage - 2022/073  

Betreff: Beitritt der Gemeinde Hohenhameln zur kwg Hildesheim als neuer Gesellschafter
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Aufsichtsrat der kwg Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim mbH (kwg Hildesheim) hat die Geschäftsführung beauftragt, die für einen Beitritt der Gemeinde Hohenhameln notwendigen Schritte vorzubereiten und einzuleiten, sowie den Beitritt auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung zu setzen. Die Grundsätze der Zusammenarbeit wurden in diesem Zusammenhang vorgestellt und diskutiert.

Dem voraus gegangen sind mehrere Sondierungsgespräche im Hinblick auf eine Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der kwg Hildesheim, über die jeweils am 25.01.2022 und am 15.02.2022 im hiesigen Verwaltungsausschuss berichtet wurde. Letztlich wurde der Rat der Gemeinde Hohenhameln in einer Arbeitssitzung am 10.05.2022 durch den Geschäftsführer der kwg Hildesheim, Herrn Kaufmann, in einer umfassenden Präsentation über die kwg Hildesheim informiert. Die Präsentation wurde im Nachgang zur Arbeitssitzung allen Ratsmitgliedern zur vertiefenden Information versandt. In der VA-Sitzung am 31.05.2022 wurde durch den Bürgermeister ein Stimmungsbild erfragt, was einstimmig für einen Beitritt der Gemeinde Hohenhameln zur kwg Hildesheim ausfiel.

Als erstes Projekt ist dabei die Errichtung eines preis- und belegungsgebundenen („öffentlich gefördert“) Gebäudes mit 10 Wohneinheiten in Hohenhameln vorgesehen. Das Grundstück soll von der Gemeinde an die kwg veräußert werden.

Die Gesamtkosten werden mit überschlägig 2.170.000 Euro eingeschätzt. Von diesem Betrag sind durch die Gemeinde Hohenhameln 25% Eigenkapital bereitzustellen (Regelsatz der NBank für Eigenkapital für öffentlich geförderten Wohnungsbau). Es sind also durch die Gemeinde 542.500 Euro bereitzustellen.

Zukünftige Projekte wären einzeln auf ihre Wirtschaftlichkeit zu betrachten, wobei bei öffentlich gefördertem Wohnraum immer ein Beitrag der Gemeinde zu leisten ist, der sich der Höhe nach den Rahmenbedingungen des jeweiligen Projektes richtet.

Dieser Eigenkapitalbeitrag wird bei der kwg für die Ausgabe neuer Anteile auf dem Wege einer Kapitalerhöhung und für ein Aufgeld (Agio) verwendet. Das Aufgeld bildet dabei die in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ab und stellt in jedem Fall den wesentlichen Teil des Eigenkapitalanteils dar.

Um das Verhältnis zwischen den neuen Anteilen und dem Aufgeld zu ermitteln, ist per 31.12.2021 eine überschlägige Unternehmensbewertung auf Grundlage des Grundstücksmarktberichtes des Katasteramtes und der Bilanz per 31.12.2021 aufzustellen. Diese wird anschließend durch den VdW Niedersachsen/Bremen als Prüfungsverband plausibilisiert und geprüft.

Sehr grob geschätzt beträgt das dividendenberechtigte gezeichnete Kapital dabei ca. 15.000 Euro, der von ca. 527.500 Euro ist das Aufgeld. Das Verhältnis dieser Zahlen ist aber eine Schätzung und wird erst durch die Unternehmensbewertung genau ermittelt, der Gesamtbetrag von 542.500 Euro steht jedoch fest.  

 

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Die Gemeinde Hohenhameln tritt der kwg Hildesheim zum 01.01.2023 als neuer Gesellschafter bei.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

542.500

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: