Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2016/067
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Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Abgeordneten gemäß § 60 Satz 1 NKomVG vom Hauptverwaltungsbeamten förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Diese Verpflichtung ist durch den Bürgermeister wahrzunehmen.
Mit der Verpflichtung wird sinnvollerweise die Pflichtenbelehrung durch den Hauptverwaltungsbeamten gemäß §§ 54 Absatz 3, 43 NKomVG verbunden.
Diese Pflichtenbelehrung ist ebenfalls durch den Bürgermeister vorzunehmen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen, so dass die Belehrung von allen Ratsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
Es wird vorgeschlagen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren.
Finanzielle Auswirkungen
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Die Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen.
folgende finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Produkt: )
Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein.
Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja.
Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
bei Produkt ____________
Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________
Gibt es Folgekosten?
Nein.
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein.
Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? Nein Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: