Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/091  

Betreff: Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln; Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten vereinseigener Sport- und Schützenhäuser
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Langenhan
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
18.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss.

Dieser Zuschuss wurde mit Ratsbeschluss vom 22.03.2012 auf Basis des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 auf 50% für die Abrechnungsjahre 2012 und 2013 festgesetzt. Der zur Verteilung bereitgestellte Betrag belief sich auf 30.291,61 €.

Zur Vorbereitung der Beschlussfassung im Jahr 2015 wurde ein Arbeitskreis gegründet, der sich mit der "Ungleichbehandlung" von Sport- und Schützenvereinen, die zum einen eigene Sportstätten betreiben bzw. zum anderen fremde Einrichtungen nutzen, befasst hatte, aber keine für alle Vereine zufriedenstellende Lösung erarbeiten konnte.

Daher wurde der Bewirtschaftungskostenzuschuss für die Abrechnungsjahre 2015, 2016 und 2017 wieder auf Basis des Gesamtvolumens der im Jahr 2012 beschlossenen Regelung festgesetzt. Diese Regelung fand auch für den Abrechnungszeitraum 2018, 2019 und 2020 Anwendung.

Aufgrund der anstehenden neuen Beschlussfassung hatte sich die Sport-AG am 28.09.2021 in ihrer Sitzung dafür ausgesprochen, weiterhin an der bekannten Verteilung festzuhalten und bittet die politischen Gremien, entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2022, 2023 und 2024 bereitzustellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln erhalten die förderungswürdigen Sport- und Schützenvereine für die vereinseigenen Sport- und Schützenhäuser für die Abrechnungsjahre 2021, 2022 und 2023 einen anteiligen Bewirtschaftungskostenzuschuss. Dieser Zuschuss beläuft sich auf 50% des Gesamtvolumens der Bewirtschaftungskosten aus dem Jahr 2011 und beträgt insgesamt 30.291,61 €. 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

421100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

30.300,00

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

30.300,00

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

30.300,00

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: