Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/086  

Betreff: Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Witte
Federführend:10.5 Bearbeiter/-in: Matschurek, Karin
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln geändert beschlossen   
Ortsrat Soßmar Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Soßmar ungeändert beschlossen   
Ortsrat Mehrum Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Mehrum (offen)   
Ortsrat Bierbergen Entscheidung
10.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen geändert beschlossen   
Ortsrat Harber Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Harber (offen)   
Ortsrat Stedum-Bekum Entscheidung
16.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum (offen)   
Ortsrat Equord Entscheidung
17.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Equord (offen)   
Ortsrat Clauen Entscheidung
24.11.2021 
Sitzung des Ortsrates Clauen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Konstituierung des Ortsrates besteht im Kern in der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG. Erst nach dieser Wahl hat sich der Ortsrat als handlungsfähiges Organ konstituiert.

 Die Wahl steht deshalb nach der förmlichen Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder am Anfang der Sitzung. Die Wahl wird unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes (Altersvorsitzende/r) vorgenommen, indem der Ortsrat aus der Mitte seiner Mitglieder die die Vorsitzende oder den Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt. Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister.

Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Ortsrats ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Ortsrats gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.  

 

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Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird nach Vorschlag gewählt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: