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Vorlage - 2021/077
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An die Wahl der oder des Ratsvorsitzenden kann sich die Beschlussfassung über seine bzw. ihre Vertretung anschließen. Nach § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat darüber.
Dieser Beschluss kann durch Abstimmung nach § 66 oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen. Dabei bestimmt der Rat auch, wie viele Vertreterinnen und Vertreter es geben soll. Sie sind nur Verhinderungsvertreter und es sollte eine Reihenfolge festgelegt werden, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter bestimmt werden. Das Vorschlagsrecht besteht wie bei der Wahl der bzw. des Ratsvorsitzenden.
Der Rat beschließt über die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der oder des Ratsvorsitzenden und bestimmt deren Reihenfolge.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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