Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/051  

Betreff: Fortsetzung der Kooperation der Gemeinden Algermissen, Harsum, Hohenhameln und Stadt Sehnde im Rahmen des LEADER-Programms
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Derzeit werden auf EU-, Bundes- und Landesebene die Weichen für die ländliche Entwicklung in den nächsten Jahren im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 gestellt. Das Ministerium für Landwirtschaft beabsichtigt für die nächste Förderperiode den LEADER-Ansatz in Niedersachsen flächendeckend anzubieten. Das bisherige parallel bestehende Angebot der Förderung eines ILE-Regionalmanagement soll dabei aufgegeben werden. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe der ILEK-Börderegion haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Kooperation in der kommenden Förderperiode fortzuführen und die Zusammenarbeit mithilfe des LEADER-Ansatzes zu intensivieren. Im künftigen Wettbewerb um Fördermittel sind die Regionen wieder aufgefordert, die Neuaufstellung/Fortschreibung der Regionalen Entwicklungskonzepte durchzuführen und sich damit um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben. Vorbereitend müssen die Kommunen nunmehr die notwendigen politischen Beschlüsse zur Fortführung und Finanzierung der interkommunalen Kooperation fassen sowie eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung abschließen.

 

Der LEADER-Ansatz ist ein langjährig bewährter und erfolgreicher, kooperativer Ansatz der EU-Strukturförderung. Hierfür stellen sich die Regionen mit ihren partizipativ erarbeiteten Konzepten für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums mit einer entsprechenden Strategie auf. Ein belastbares Netzwerk handelnder Akteure sowie ein festes regionales Fördermittelbudget zeichnen des LEADER-Ansatz aus.

 

In der EU-Förderperiode 2014-2020 hat die ILEK-Börderegion von der Förderung ländlicher Regionalentwicklung profitiert. Sowohl bei der Akquise von Fördermitteln als auch bei der Schaffung nachhaltiger Entwicklungsstrukturen wurden die verfügbaren Instrumente mit hoher Effizienz und großer Breitenwirkung in der Fläche genutzt. Die ILEK-Börderegion steht für Kooperationsfähigkeit und wegweisende Zukunftsgestaltung. Dem Leitmotto der Region „Gemeinsam stark in die Zukunft“ wurde in allen gesetzten Entwicklungsschwerpunkten und Handlungsfeldern Rechnung getragen und es konnten wichtige Entwicklungsprozesse angestoßen werden. Diese guten Grundlagen müssen genutzt werden, um die ländliche Regionalentwicklung weiterhin erfolgreich fortzusetzen.

 

Die ILEK-Börderegion erfüllt die Voraussetzungen, die LEADER für diesen Weg der Zukunftsgestaltung anbietet. Denn in der Region sind in den letzten Jahren hoch erfolgreiche Partnerschaften zwischen privaten und öffentlichen Akteuren, ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen, Verbänden, Behörden sowie Akteuren aus den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft entstanden. Auf Grundlage der wirkungsstarken regionalen Netzwerke konnten u.a. zahlreiche Informations-, Vernetzungs- und Qualifizierungsangebote in der Region etabliert werden. Für die neue Förderperiode ab 2023 muss sich die Region neu positionieren und ein neues Entwicklungskonzept erarbeiten bzw. das bestehende fortschreiben, in dem Handlungsschwerpunkte sowie Leitlinien und Projekte künftiger Regionalförderung für den Zeitraum 2023-2027 festgelegt werden. Ein moderierter Beteiligungsprozess wird hierzu in jedem Fall erforderlich sein, denn für die Kommunen ist es von weitreichender und langfristiger Bedeutung, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen und sich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger gemeinsam um Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion zu bewerben.

 

Gemäß der Information durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat das bestehende ILEK Börderegion mit seiner Strategie weiterhin auch für die Übergangszeit Gültigkeit. Das bestehende Regionalmanagement ist laut Vertrag noch bis Jahresende 2022 für die Region tätig und kann dann entsprechend weitergeführt werden. Angekündigt wurde, dass die neue ELER-Förderperiode voraussichtlich zum 01.01.2023 beginnt. Bis dahin sollten auch die LEADER-Regionen in Niedersachsen ausgewählt worden sein und starten können. Die Rahmenbedingungen, Zeitplan und Finanzen stehen jedoch noch nicht fest. Daher können hierzu auch noch keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Um dem Land Niedersachsen frühzeitig zu signalisieren, dass die beteiligten Kommunen großes Interesse an einer Weiterführung der Zusammenarbeit und der Anerkennung als LEADER-Region haben, wird neben den kommunalen Beschlüssen auch das Votum der ILE-Lenkungsgruppe eingeholt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1.Die Gemeinde Hohenhameln befürwortet eine Fortführung der erfolgreichen regionalen Zusammenarbeit der bisherigen ILEK-Börderegion sowie die kommende Partizipation an den Fördermöglichkeiten ländlicher Regionalentwicklung innerhalb des LEADER-Ansatzes in der EU-Förderperiode 2023-2027. Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich an einer Bewerbung mit gemeinsamem Wettbewerbsbeitrag (Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) als regionale Ausrichtung für die entsprechende EU-Förderperiode.

 

2.Die potenziellen Kosten für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes/REK gemäß den Vorgaben des Landes sollen nach dem bewährten Kooperationsprinzip der auslaufenden Förderperiode zwischen den beteiligten kommunalen Partnern aufgeteilt werden. Eine Finanzierung der beteiligten Kommunen zu gleichen Anteilen wird angestrebt. Konkretisierungen sind im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zu treffen.

 

3.Die Trägerschaft einer regionalen Bewerbung um Anerkennung als ländliche Entwicklungsregion soll auf der Grundlage ihrer Verfahrenserfahrung die Stadt Sehnde übernehmen.

 

4. Diese Beschlüsse werden vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der anderen kommunalen Partner sowie den aktuellen Informationen und Rahmenbedingungen durch das Land Niedersachsen getroffen. Über die Aktualisierungen sind die politischen Gremien zu informieren.

 

5. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zu diesen Beschlüssen sind abzuschließen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Planungskosten für die geforderten regionalen Entwicklungskonzepte sind förderfähig. Das ML gab in einer Auftaktveranstaltung am 18.06.2021 gekannt, dass die Förderung über die GAK-Mittel erfolgt. Es wurde ein einheitlicher Fördersatz von 75% für die REK-Erstellung festgelegt. Der Höchstsatz für die Fortschreibung bestehender Konzepte liegt bei 35.000 Euro. Hierfür sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen, um eine Bewerbung zu ermöglichen. Ebenso sind ggf. schon Mittel für die Umsetzung des Regionalmanagements und die LEADER-Projekte in 2023 bis 2027 zu berücksichtigen.