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Vorlage - 2021/047  

Betreff: Wahl eines stellv. Schiedsmannes für die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nachdem der Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln, Herr Dietmar Eckert, sein Amt aus persönlichen Gründen zum 31. Januar 2021 niedergelegt hatte, wurde sein bisheriger Stellvertreter, Herr Jeroen Breforth anlässlich der Ratssitzung am 25. März 2021 (Umlaufverfahren), zum Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln gewählt (Beschluss-Vorlage 2021/010).

Auf Wunsch des neuen Schiedsmannes soll auch das Amt eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin neu besetzt werden.

Eine vorgeschriebene Beteiligung der Ortsräte bzw. Ortsvorsteher/-in erfolgte aufgrund der abgesagten Ortsratssitzungen per Abfrage an die Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/-in. Darüber hinaus wurde eine Neubesetzung des Amtes auf der Homepage der Gemeinde Hohenhameln sowie im Mitteilungsblatt „Hohenhamelner Kurier“ veröffentlicht.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum 31. Mai 2021 lagen zwei Bewerbungen vor:

1. Herr Michael Dombrowsky, wohnhaft in Hohenhameln

2. Herr Kai Haladuda, wohnhaft in Hohenhameln.

Mit beiden Bewerbern wurde im Beisein des Schiedsmannes am 10. Juni 2021 ein Gespräch geführt.

Nach § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG), wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat (§ 5 NSchÄG).

 

Verwaltungsseitig und in Absprache mit dem Schiedsmann wird vorgeschlagen, Herrn Kai Haladuda zum stellv. Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln zu wählen.

 

 

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Herr Kai Haladuda wohnhaft in Hohenhameln, wird für die Amtszeit von 5 Jahren als stellv. Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: