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Vorlage - 2021/042  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld" mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines Erschließungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BothmerAktenzeichen:622-83
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
21.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorgenannten Bebauungsplan gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/96).

Es handelt sich um einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB), der ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Außerdem wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen.

Es ist vorgesehen, eine Örtliche Bauvorschrift zu dem Bebauungsplan zu erlassen, die die Anforderungen an die Gestaltung der Dachformen und der Dachdeckung regelt.

Der Planentwurf mit Begründung befindet sich in der Anlage.
 

Die Erschließung ist gem. § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Durch § 11 Abs. 1 BauGB hat der Gesetzgeber den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Erschließung durch städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) auf einen Dritten zu übertragen.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes in Bründeln. Aus diesem Grund sollte ein städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband Peine abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Ortsvorsteher der Ortschaft Bründeln hat seine Zustimmung zum Bebauungsplan mit dem anliegenden Schreiben vom 13.06.2021 erteilt. Die Anmerkungen/Anregungen könnten ggf. überwiegend in dem o.g. noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) berücksichtigt werden.

 

 

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  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klappfeld“ mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, wird nach dem vorliegenden Entwurf im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der NLG wird die Erschließung des Plangebietes übertragen. Dazu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) mit der NLG und dem Wasserverband abzuschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen ist der Vertragsentwurf dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klappfeld_13b_farbe-Bplan (346 KB)      
Anlage 2 2 Klappfeld_13b_farbe-PLZ (236 KB)      
Anlage 3 3 Klappfeld_13b_farbe-PLZ_TF (236 KB)      
Anlage 4 4 Klappfeld_13b TF-1 (234 KB)      
Anlage 5 5 Klappfeld_13b TF-2 (230 KB)      
Anlage 6 6 Klappfeld_13b txtÖBV (231 KB)      
Anlage 7 7 Klappfeld_13b-Entwurf-farbe (590 KB)      
Anlage 8 8 Klappfeld_13b-Parzellierung (281 KB)      
Anlage 9 9 Begr_3(2)_4(2)_Klappfeld (818 KB)      
Anlage 10 10 Stellungnahme OV Bründeln zum Bebauungsplan Klappfeld (1599 KB)