Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/030  

Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT):
Zusammenführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) - "oneLeine"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In den Verwaltungsräten der hannIT und der KDG wurde die Möglichkeit des Zusammenschlusses der KDG mit der hannIT geprüft. Im für dieses Projekt oneLeine gebildeten Lenkungskreises wurde eine Einigung über die Ausgestaltung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses erzielt, die im Fusionskonzept in der Anlage im Detail erläutert werden.

Folgende Eckpunkte wurden vereinbart:

  1. Die Stadt Göttingen tritt der hannIT als Träger mit Wirkung zum 01.01.2022 bei. Weitere Kommunen, die derzeit über Zweckvereinbarungen mit der Stadt Göttingen an die KDG gebunden sind, sollen zur Sicherung der Inhouse-Fähigkeit der hannIT hinzukommen. Durch den Beitritt der Stadt Göttingen und der weiteren Kommunen wird sichergestellt, dass mindestens 80% des Umsatzes der hannIT mit ihren Trägerkommunen erzielt wird. Um die Inhouse-Fähigkeit langfristig abzusichern, soll bis zum 31.12.2022 ein Zweckverband gegründet werden, der ab dem 01.01.2023 alleiniger Träger der hannIT AöR wird und in dem alle bisherigen Träger sowie die Zweckvereinbarungs-Kunden der KDG Mitglied werden sollen. Bis zu diesem Datum werden die bestehenden Zweckvereinbarungen angepasst, so dass hannIT an die Stelle der KDG tritt, die im Anschluss aufgelöst wird. Der im ersten Schritt für den Zusammenschluss notwendige Beitritt der Stadt Göttingen sowie weiterer Kommunen zur hannIT erfordert eine Satzungsänderung sowie eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Zur Verhinderung von großen Verwerfungen der Stimmanteile wird eine Änderung der Verteilung der Stimmrechte vorgenommen. Jeder Träger erhält zukünftig eine Stimme zuzüglich je einer weiteren Stimme je angefangene € 50.000 Umsatz mit der hannIT.
  2. Das Anlagevermögen der KDG wird zum Stichtag 31.12.2021 gegen Übernahme von begrenzten Kreditverbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2021 von hannIT übernommen. Es wird je ein Rechenzentrum in Hannover und Göttingen stehen, die Anbindungskosten vom Standort Göttingen zum Standort Hannover übernehmen die jetzigen Kunden der KDG. Die Stadt Göttingen arbeitet strategisch mit hannIT zusammen und unterstützt im Übergang die Kundenbindung der Zweckvereinbarungskunden zur hannIT. Die Stadt Göttingen garantiert die Übernahme von derzeit noch nicht bekannten, durch den Zusammenschluss entstehenden Kosten und möglichen Ansprüchen Dritter.
  3. hannIT und KDG werden in Abstimmung mit ihren Gremien die notwendigen Vertragswerke – insbesondere zur Vermögensübertragung, der Personalüberleitung – sowie die notwendigen Änderungen der bestehenden Zweckvereinbarungen, der Satzung sowie des öffentlich-rechtlichen Vertrages bis zum 31.08.2021 aushandeln und den Vertretungen anschließend zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Der Verwaltungsrat der Anstalt hat sich in seiner Sitzung am 06.05.2021 für den Zusammenschluss der HannIT mit der KDG ausgesprochen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1.Der Rat befürwortet den operativen Zusammenschluss der hannIT mit der KDG zum 01.01.2022.

 

2.Der Rat befürwortet die Gründung eines Zweckverbandes zur Erreichung der gewünschten Zielstruktur zum 01.01.2023.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass sämtliche notwendigen Voraussetzungen – einschließlich sämtlicher Vertragswerke/Satzungsänderungen – bis zum 31.08.2021 ausverhandelt werden und den Vertretungen nach Ende der Verhandlungen zur Beschlussfassung zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Anlage zur Beschlussvorlage 2021/030 wird zum Bestandteil des Originals des Rates erklärt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 030_2021 Anlage FusionskonzepthannIT_KDG (1017 KB)