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Vorlage - 2021/011
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In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/082).
Diese erfolgte in der Zeit vom 29.01.2021 bis einschl. 01.03.2021. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 26.01.2021 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Ein Planentwurf mit Begründung befindet sich ebenfalls in der Anlage.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den vorliegenden Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3-2 Tabelle TÖB (344 KB) | ||||
2 | 10-1 B-Plan-PLZ-TF (456 KB) | ||||
3 | 10-1 Begründung (808 KB) |