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Vorlage - 2021/009
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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 die öffentliche Auslegung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/060).
Diese erfolgte in der Zeit vom 04.11.2020 bis einschl. 04.12.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 30.10.2020 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.
Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, genäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen, einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3-2 Tabelle TÖB (350 KB) | ||||
2 | FB 43. Änd. F-Plan (453 KB) | ||||
3 | 10-1 Begründung (534 KB) |