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Vorlage - 2020/089  

Betreff: Baugebiet "Kleines Siek", Ortschaft Equord
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Bauplätze
3. Vergabeverfahren für die Bauplätze
4. Erschließung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-103
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
07.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Vermarktung der Baugrundstücke im Baugebiet „Kleines Siek“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das kommende Jahr geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet.

Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Kleines Siek“ abgelöst werden.

Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5% pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet.

Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 50,14 €/m².

Für die Baugrundstücke sollten 105,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden.

Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen.

Die Baugrundstücke werden den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind ("Windhundprinzip") mit folgenden Einschränkungen:

1. Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben.

2. Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen. 

3. Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken.

Das Vergabeverfahren ist juristisch geprüft und zulässig.

Da für die Abfallentsorgungsfahrzeuge keine andere Wendemöglichkeit als auf einem Grundstück am südlichen Rand des Plangebietes besteht, muss hierfür ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde verbleiben, so dass bis zur Erweiterung des Baugebietes nur 16 Plätze verkauft werden können.

Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, sollte eine Bebauungsauflage von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern vereinbart werden.

Der Vermessungsauftrag sollte an das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Matthias Gäbler in Peine vergeben werden.

Zur Bereitstellung der Bauplätze ist es erforderlich, eine asphaltierte Baustraße und die Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen.

Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Der Verband wird den Auftrag für die Ingenieurleistungen hierfür an die Ing.-Büro Richter GmbH erteilen, da das Planungsbüro bereits umfangreiche Voruntersuchungen auch hinsichtlich der geplanten Erneuerung des RW-Kanals in den angrenzenden Straßen durchgeführt hat.

Aus diesem Grund sollte die Gemeinde Hohenhameln den Auftrag für die Planungsleistungen zum Straßenbau ebenfalls an die Ing.-Büro Richter GmbH erteilen.

Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen

 

 

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  1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Kleines Siek“, Ortschaft Equord, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 50,14 €/m² Grundstücksfläche abgelöst.

 

  1. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 105,00 €/m² veräußert.

 

  1. Die Fläche des Regenrückhaltebeckens wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben.

 

  1. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Matthias Gäbler, Peine.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Leistungen zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung erhält die Ing. Büro Richter GmbH, Hildesheim.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Kleines Siek“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.350.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja, siehe unten

 

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Einzahlungen aus der Veräußerung der Baugrundstücke

Einzahlung aus der Veräußerung einer Fläche für ein Regenrückhaltebecken an den Wasserverband Peine

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Kleines Siek_10-1-farbe-Entwurf (605 KB)      
Anlage 1 2 Ablöseberechnung Erschl.-Kosten (192 KB)