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Vorlage - 2020/088  

Betreff: Baugebiet "Am Schildbaum", Ortschaft Hohenhameln
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Bauplätze
3. Vergabeverfahren für die Bauplätze
4. Erschließung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-100
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
07.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Vermarktung von 49 Baugrundstücken im Baugebiet „Am Schildbaum“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das kommende Jahr geplant. In der Anlage befindet sich der Bebauungsentwurf von dem Plangebiet.

Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Wohnbaufläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im Baugebiet „Am Schildbaum“ abgelöst werden.

Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5% pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet.

Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 54,94 €/m². Die Kosten für die Straße „Ackerrain“ und die Verkehrsanbindung an die K 35 sind in der Ablöseberechnung nicht enthalten, da diese einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

Für die Baugrundstücke sollten 130,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden.

Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen.

Die Baugrundstücke werden den Bauinteressenten in zeitlicher Reihenfolge angeboten, nach der die Interessensbekundungen bei der Gemeinde Hohenhameln eingegangen sind („Windhundprinzip“) mit folgenden Einschränkungen:

1. Bis zu 20 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen und ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Hohenhameln haben.

2. Weitere bis zu 30 % der Baugrundstücke werden vorrangig an Käufer veräußert, die erstmalig in der Gemeinde Hohenhameln Wohnraum erlangen. 

3. Die Gemeinde Hohenhameln veräußert die Grundstücke nur zu nicht gewerblichen Zwecken.


Das Vergabeverfahren ist juristisch geprüft und zulässig.

Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, sollte eine Bebauungsauflage von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern vereinbart werden.

Der Vermessungsauftrag sollte an das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Tobias Jankowski in Peine vergeben werden.

Zur Bereitstellung der Bauplätze ist es erforderlich, zunächst die Verlängerung der Straße „Ackerrain“ und die Verkehrsanbindung an die K 35 herzustellen. Anschließend ist die asphaltierte Baustraße und die Straßenbeleuchtungsanlage in dem Baugebiet zu errichten.

Mit dem Landkreis Peine ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung der Gemeindestraße „Ackerrain“ an die K 35 abzuschließen.

Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen.

Der Auftrag zur Erstellung der Planung und der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung sollte der Ing.-Büro Richter GmbH erteilt werden, die bereits Voruntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt hat.

 

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  1. Die Erschließungskosten im Baugebiet „Am Schildbaum“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 54,94 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Straße „Ackerrain“ und die Verkehrsanbindung an die K 35 werden keine Erschließungskosten erhoben, da diese einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

 

  1. Die Baugrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 130,00 €/m² veräußert.

 

  1. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Wohnbaugrundstücke erfolgt wie oben beschrieben.

 

  1. In die Grundstücksverträge ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Tobias Jankowski, Peine.

 

  1. Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Am Schildbaum“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

  1. Mit dem Landkreis ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die K 35 abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

            0,00

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 2.030.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja, siehe unten 

 

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Einzahlungen aus der Veräußerung der Baugrundstücke

Einzahlungen aus der Veräußerung einer Fläche für das Regenrückhaltebecken an den Wasserverband Peine

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 10-1 Bebauungsentwurf (1600 KB)      
Anlage 1 2 Ablöseberechnung Erschl.-Kosten (193 KB)