Bürgerinformationssystem
Vorlage - 2020/075
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Mit Erwerb der Mehrfacheintrittskarten wird zwischen den Parteien ein Benutzungsvertrag geschlossen Entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist haben diese Eintrittskarten eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Nachdem das Hallenbad in der Zeit vom 16.03. bis 26.08.2020 geschlossen war, ist es inzwischen im eingeschränkten Betrieb auf Grundlagen von Vorgaben und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine wieder geöffnet. Alle Badegäste haben nun wieder die Möglichkeit, 10er Karten zu nutzen. Aufgrund der langen Corona-Zwangspause wird die Gültigkeitsdauer bei Bedarf bürgerfreundlich über die gesetzliche Mindestfrist hinaus verlängert. Damit haben alle Badegäste die Möglichkeit, sie auch später nach Corona noch abzuschwimmen.
Eine Rücknahme von 10er-Karten, gerade auch von schon angefangenen, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich in Ausnahmefällen, die eine weitere Nutzung der Karten während der Gültigkeitsdauer ausschließen, z. B. Krankheit, kann eine Rückgabe erfolgen. Die Karten können im Übrigen auch problemlos an andere Personen übertragen werden.
In der Praxis wurde zuletzt nur einmal die Rücknahme einer angebrochenen Karte verlangt, die aus den vorgenannten Gründen abgelehnt wurde. Eine Rücknahmeregelung ist damit offensichtlich nicht erforderlich.
Ablehnung.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage |
Die Aufgabe ist | |
freiwillig | |
Pflichtaufgabe |
Diese Beschlussvorlage hat | |
keine finanziellen Auswirkungen |
Diese Beschlussvorlage hat | ||
| nachfolgende finanzielle Auswirkungen | |
Gesamtkosten der Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr: | € | |
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt? | |||||||||||
Ja | Haushaltsansatz insgesamt | € | bei Produkt |
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Nein |
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| Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich? | ||||||||||
| Nein | ||||||||||
| Ja |
| bei Produkt |
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| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Ist der Haushaltsansatz ausreichend? | |||||||||||
Ja | |||||||||||
Nein | |||||||||||
| überplanmäßige Aushabe in Höhe von | € | |||||||||
| Deckung durch Produkt |
| Sachkonto |
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Gibt es Folgekosten? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr: | € | ||||||||||
Gibt es eine Gegenfinanzierung? | |||||||||||
Nein | |||||||||||
Ja | in Höhe von | € | bei Sachkonto |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft | Nein | Ja | |||||||||
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BV 075_2020 Antrag Ratsmitglied Goldbeck aufgrund der derzeitigen Situation (Corona Pandemie) sollte es den Bürgerinenn und Bürgern nöglich sein (302 KB) |