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Vorlage - 2020/039  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-70/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
22.06.2020 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2018/021). Zwischenzeitlich wurden weitere Gespräche hinsichtlich der Planänderung mit den Grundstückseigentümern geführt, wodurch sich eine Anpassung des Planänderungsbereiches ergeben hat.

Bei der Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung kann daher im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen. Dagegen wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes als „normales“ Planverfahren durchgeführt.

Die Katholische Pfarrgemeinde hat bereits 2017 beantragt, dass als Stellplatzfläche für den Friedhof ausgewiesene Grundstück in der Postgasse als Bauland auszuweisen. Da nunmehr noch weitere Flächen der Pfarrgemeinde in den Änderungsbereich einbezogen werden, wäre eine 50%ige Beteiligung an den Planungskosten angemessen. Vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung hat diese ihre Bereitschaft dazu signalisiert. Ein dementsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Die  Gebietsabgrenzung für den zu ändernden bzw. aufzuhebenden Planbereich ist als Anlage beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Ein städtebaulicher Vertrag mit der Kath. Pfarrgemeinde zur Übernahme der anteiligen Planungskosten ist abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 12.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

       50.000 €

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

ca. 6.000

bei Sachkonto

3488001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-1 4-1 Gebietsabgrenzung (248 KB)