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Vorlage - 2019/064  

Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-69/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
11.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für die Umstrukturierung und Erweiterung des Abfallentsorgungszentrums geschaffen werden.

Die Planungskosten werden von dem Grundstückseigentümer getragen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB ist mit Schreiben vom 23.07.2019 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat am 15.08.2019 stattgefunden. An dem Termin haben keine Interessenten teilgenommen.

Der Planentwurf und die Begründung sind ebenfalls in der Anlage beigefügt.

 

 


 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_4-1_Hettberg1Ä (358 KB)      
Anlage 2 2 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_Bplan-farbe (365 KB)      
Anlage 3 3 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_PLZ-s1 (165 KB)      
Anlage 4 4 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_PLZ-s2 (166 KB)      
Anlage 5 5 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_TF-s1 (171 KB)      
Anlage 6 6 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_TF-s2 (167 KB)      
Anlage 7 7 Hettberg-1Änd_3-2_4-2_TF-s3 (166 KB)      
Anlage 8 8 Hettberg 1Änd Begr 3(2) (1053 KB)