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Vorlage - 2016/034  

Betreff: Kinderkrippe Soßmar; Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL LangenhanAktenzeichen:449-00
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
07.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Mit Schreiben vom 17.05.2016 hat die Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. einen Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gestellt.

Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich seit 2008 mit der Zahlung eines monatlichen Zuschusses an den Betriebskosten der Kinderkrippe.

 

 

Der monatliche Zahlbetrag für das Krippenjahr 2015/2016 wurde wie folgt festgelegt:

 

Jahresbetrag

Monatsbetrag

Zuschussbedarf laut
Wirtschaftsplan

49.912,60 €

4.159,38 €

 

Mithin erhält die Kinderkrippe Soßmar derzeit einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 4.159,38 €. In diesem Betrag ist auch der Zuschuss für die 3. Betreuungskraft enthalten.

Aufgrund des Antrages und des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes würde sich für das Krippenjahr 2016/2017 Folgendes ergeben:

 

Jahresbetrag

Monatsbetrag

Zuschuss laut
Wirtschaftsplan

70.603,24 €

5.883,60 €

 

Bei dieser Planung sind Tariferhöhungen für die Erzieherinnen, die Aufstockung der Personalkosten für die Reinigungskraft sowie die Stundenanpassung der 3. Betreuungskraft aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Der neue monatliche Zuschuss würde ab August 2016 mithin 5.883,60 € betragen.

Aufgrund des Bedarfes an Krippenplätzen ist es zukünftig auch erforderlich, die Kinderkrippe "Flohkiste" mit der Zahlung des Betriebskostenzuschusses zu unterstützen, um damit die Fortführung des Betriebes der Einrichtung zu gewährleisten. Allerdings sollte die Höhe des Betriebskostenzuschusses zwischen der Kinderkrippe und der Verwaltung nur anhand des jeweils vorzulegenden Wirtschaftsplanes abgestimmt werden, ohne dass es jährlich einer erneuten Beschlussfassung bedarf. Die politischen Gremien werden dann über die Höhe des aktuellen Zuschusses vor Beginn des Krippenjahres unterrichtet.

 

 


 

1.     Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt.

 

2.     Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert.

 

 

 

3.     Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen.

 

4.     Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr ca. 60.000,00 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 60.000,00 €   bei Produkt: 365110)
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:   70.000,00 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr   70.000,00 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:   70.000,00 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flohkiste Wirtschaftsplan 2016-2017 (19 KB)