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Vorlage - 2016/033  

Betreff: Kostenbeteiligung an den Investitionen des Wasserverbandes Peine in die Regenwasser- bzw. Mischwasserkanalisation
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:865-03
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Nach dem Vertrag zur Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Peine von 1996 hat die Gemeinde ein kostendeckendes jährliches Entgelt für die Entwässerung gemeindlicher Erschließungsanlagen (sog. Straßenentwässerungsgebühr) an den WV Peine zu zahlen, welches nach den Regeln des Kommunalabgabenrechts errechnet wird.

In einem Grundsatzbeschluss des WV Peine aus dem Jahr 2009 hat dieser dann festgelegt, dass sich die Gemeinde bei Investitionen in die Regenwasserkanalisation entweder in Form eines einmaligen Finanzierungszuschusses in Höhe von 50 % der Baukosten (Mischwasserkanalisation: 33 %)  oder an den daraus resultierenden Folgekosten (jährliche Straßenentwässerungskosten) beteiligen muss.

Der WV Peine plant aktuell die Erneuerung der Regenwasserkanalisation in einem Teilabschnitt der Schmiedestraße, Ortschaft Equord. Die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen rd. 280.000 €. Bei einer Beteiligung in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von 140.000 € würden sich die jährlichen Gebühren (309.113,71 € in 2015) nicht erhöhen.  Im Gegensatz dazu ergäbe sich unter Zugrundelegung des Anteiles der Straßenentwässerung eine dauerhafte zusätzliche Belastung von jährlich 8.400 € bei der zu ermittelnden Straßenentwässerungsgebühr.

Aus haushaltswirtschaftlichen Erwägungen wäre zukünftig die Beteiligung in Form eines einmaligen Baukostenzuschusses vorzuziehen.

Da für solche Beteiligungen in diesem Jahr keine Haushaltsmittel veranschlagt sind, wäre mit dem WV Peine ein Zahlungstermin in 2017 zu vereinbaren.

Im Fall der einmaligen Zahlung eines Baukostenzuschusses zur Erneuerung von Einrichtungen zur Straßenentwässerung würde es sich grundsätzlich um eine abrechnungsfähige Maßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln handeln. Um die ggf. zukünftig beitragspflichtigen Grundstückseigentümer jedoch nicht schlechter zu stellen als nach der bisherigen Variante, sollte eine Veranlagung zu Beiträgen nur erfolgen, wenn die Gemeinde gleichzeitig einen umlagefähigen Ausbau der betreffenden Straße durchführt. In der Vergangenheit wurde entsprechend verfahren.l

 


 

  1. Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich an der Erneuerung der Regenwasserkanalisation in Equord, Schmiedestraße in Form eines einmaligen Finanzierungszuschusses in Höhe von rd. 140.000 €. Mit dem Wasserverband Peine ist ein Zahlungstermin in 2017 zu vereinbaren.
  2. Die Gemeinde Hohenhameln beteiligt sich zukünftig bei allen Investitionen des WV Peine in die Regenwasser- bzw Mischwasserkanalisation mit einem einmaligen Finanzierungszuschuss in Höhe von 50 % bzw. 33 % der Baukosten.
  3. Eine Abrechnung von Maßnahmen zur Erneuerung von Straßenentwässerungseinrichtungen erfolgt nur, wenn die Gemeinde gleichzeitig einen umlagefähigen Ausbau der betreffenden Straße durchführt.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 140.000 EUR
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen     Auswirkungen: